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Sachverhalt:

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 25.09.2016 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Umbau der bestehenden Carportanlage in geschlossene Garagen, Gaußring 16

2.Errichtung eines Werbeplakates, Friedenaustraße

 

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Umbau und Sanierung sowie Steilerstellung des Dachstuhles und Errichtung eines           Carport, An der Leite 14

2. Anbau eines Balkones an das bestehendes Wohnhaus, Eichendorffstr. 4

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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