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MGR Scherer erkundigt sich, ob die Notarverträge für das Oberfeld I unterzeichnet sind.

Bürgermeister Kandler bejaht dies. Zum weiteren Vollzug bzw. zum Ziehen der Optionen für die weitere Eigentumsübertragung ist nunmehr noch der Satzungsbeschluss erforderlich.

 

 

 

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Beschluss
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