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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ in der Fassung vom 28.07.2016 gebilligt und beschlossen die öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 16.08.2016 bis 16.09.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.08.2016 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis 16.09.2016 erneut beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

 

Folgende Träger wurden mit Schreiben vom 10.08.2016 um Stellungnahme gebeten:

1

Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanung

2

Landratsamt Aichach-Friedberg

3

Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt Aichach

4

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

5

Herrn Kreisbrandrat Ben Bockemühl, Aichach

6

Bayernwerk AG

7

Amt für ländliche Entwicklung Schwaben

8

Bayer. Landesverein für Heimatpflege e.V., München

9

Gemeindeverwaltung Kissing

10

Gemeindeverwaltung Merching

11

Gemeinde Ried

12

Staatliches Bauamt Augsburg

13

Deutsche Post Bauen GmbH, München

14

Deutsche Telekom AG, T-Com, NL Süd, Gersthofen

15

Energie Südbayern GmbH

16

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg

17

Vermessungsamt Aichach

18

Immobilien Freistaat Bayern, RV Schwaben

19

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Augsburg - Aichach-Friedberg

20

Abwasserzweckverband „Obere Paar“

21

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Baudenkmalpflege

22

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege, Dienststelle Schwaben

23

Finanzamt Augsburg-Land

24

Polizeiinspektion Friedberg

25

Bund für Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Mering

26

Kreisgruppe für Vogelschutz, Friedberg

27

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Planung NE3, München

28

Amprion GmbH

29

Herr Küppersbusch, Markt Mering

30

Herr Herb, Markt Mering

31

MBM Herr Lichtenstern, Markt Mering

32

Wasserwerk Herr Gerlsbeck, Markt Mering

33

Handwerkskammer für Schwaben

34

IHK Augsburg

35

Stadt Augsburg

 

Von diesen 35 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 8 Anregungen oder Bedenken vorgebracht, nämlich:

2

Landratsamt Aichach-Friedberg (2 Fachstellen)

3

Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt Aichach

6

Bayernwerk AG

12

Staatliches Bauamt Augsburg

14

Deutsche Telekom AG, T-Com, NL Süd, Gersthofen

15

Energie Südbayern GmbH

16

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg

24

Polizeiinspektion Friedberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine weitere Änderung an den Planungsinhalten vorgenommen. In diesem Zuge wurde die Festsetzung zur Dachneigung beim Gebäudetyp B in § 6 (4) des Textteils von maximal 15° auf maximal 25° erhöht. Die Festsetzungen zur zulässigen Wandhöhe und Gebäudeoberkante haben keine Änderung erfahren. Aufgrund der vorgenommenen Änderung der Dachneigung bei Gebäudetyp B wurde eine erneute Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Folgende berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Öffentlichkeit wurden mit Schreiben vom 13.10.2016 bis zum 28.10.2016 um Stellungnahme gebeten:

1

Landratsamt Aichach-Friedberg

2

M. Dumberger Bauunternehmung GmbH & Co. KG

 

Im Rahmen dieser erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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