Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 10.08.2016:

„Zu den vorgelegten Plänen in der Fassung vom 28.07.2016, bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes keine Einwände, wenn die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen den zu erwartenden Mehrbedarf decken können.

 

Zusatzbemerkung

Sollte das in Zisternen gesammelte Niederschlagswasser für Brauchwasserzwecke (Toilettenspülung, Gartenbewässerung, usw.) verwendet werden, ist Folgendes zu beachten:

-Bau und Betrieb einer Regenwassernutzanlage sollten nach den entsprechenden technischen Standards erfolgen (u. a. DIN 1989, Teil 1 bis Teil 4).

-Alle Zapfstellen, die mit dem Regenwasser gespeist werden, sind gemäß DIN 1988 mit einem Schild - Kein Trinkwasser - zu kennzeichnen.

-Gemäß Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 2 sind Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.

-Sollte für niederschlagsarme Zeiten eine zusätzliche Nachspeisung mit Trinkwasser in die Zisternen (Regenwasserbehälter) erforderlich sein, so ist dies nur über einen freien Auslauf möglich.

-Eine Verbindung zwischen der zentralen Trinkwasserleitung und einer Regenwassernutzungsanlage ist nicht zulässig.

-Am Trinkwasser-Hausanschluss sollte für zukünftige Installationsarbeiten ein Hinweisschild mit folgender Aufschrift angebracht werden: „Achtung! In diesem Gebäude ist eine Regenwassernutzungsanlage installiert. Querverbindungen ausschließen!“

 

Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse aus gesundheitsrechtlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.“

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Plangebiet ist einschließlich der darüber hinaus im Bereich Oberfeld („Oberfeld II“) noch verbleibenden Entwicklungspotentiale bereits in der Schmutzfrachtberechnung zur Gesamtabwasserbeseitigung Mering (Tektur von 2014) enthalten. Hierbei wurde festgestellt, dass die im Kanalnetz vorhandenen Speichervolumina auch für eine leistungsfähige Entwässerung des Planareals noch ausreichend bemessen sind. Die Konkretisierung der Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Erschließungsplanung.

 

Zusatzbemerkung

Die Zusatzbemerkungen zur Verwendung von gesammeltem Niederschlagswasser für Brauchwasserzwecke werden als Information für die künftigen Bauherren nachrichtlich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Die Konkretisierung der Anlagen zur Niederschlagswasserentsorgung erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Erschließungsplanung bzw. der nachfolgenden Objektplanungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausführungen des Gesundheitsamtes im Rahmen der nachfolgenden Erschließungsplanung zu beachten.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Anmerkungen des Gesundheitsamtes zur Brauchwassernutzung von gesammeltem Niederschlagswasser als Information für die künftigen Bauherren redaktionell in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 64 aufzunehmen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.