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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 16.03.2016 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Finanzplan für das Jahr 2016 beschlossen.

Mit der Haushaltssatzung wurde eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.232.300,00 EUR festgesetzt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 des Marktes Mering wurden durch die Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 04.04.2016 genehmigt.

 

Zur Aufrechterhaltung der Liquidität musste der Markt Mering vom 10.10.2016 bis 10.11.2016 einen Kassenkredit in Höhe von 1.000.000 EUR aufnehmen. Kurz darauf wurde zur weiteren Liquiditätssicherung ein weiterer Kassenkredit am 13.10.2016 in Höhe von 1.000.000 EUR aufgenommen. Die Rückzahlung dieses Kassenkredites ist für den 14.11.2016 vorgesehen. Allerding kann eine Rückzahlung vor dem Steuertermin und eventuell vor Aufnahme eines Kommunalkredites nicht erfolgen.

 

Zur Finanzierung des Neubaus des Hochbehälters der Wasserversorgung Mering wird ein Kredit in Höhe von 2.000.000 EUR benötigt, der im Dezember 2016 aufgenommen werden soll.

 

Für eine Darlehensaufnahme stehen mehrere Arten zur Verfügung. Zum Beispiel:

 

      Endfälliges Darlehen (Fälligkeitsdarlehen, Festdarlehen): Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt.

      Annuitätendarlehen: Der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend. Hierunter fällt auch das Volltilgerdarlehen.

      Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.

      Laufzeitzinsdarlehen, LAUDA, Ratendarlehen: Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate) zurückgezahlt.

 

Die Laufzeit des Darlehens sollte sich auf eine kurze Laufzeit begrenzen.

 

 

Folgende kurze Konditionen konnten zur Verdeutlichung abgefragt werden:

 

 

 

Annuitätendarlehen

 

Ein Festdarlehen, bei welchem der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen immer gleich hoch ist. Zinsbindungen mit über zehnjähriger Dauer werden derzeit nicht von allen Banken angeboten.

Kommunalkredit: € 2 Mio.

Festzinsbindung: 10 Jahre

Laufzeit/ Tilgung: innerhalb 10 Jahren

Indikativer Zinssatz: 0,35 - 0,40 % p.a.

 

Variables Darlehen

 

Ein variables Darlehen ist in der Rückzahlung und Laufzeit flexibel.

 

Die Zinsen beim variablen Darlehen werden auf Basis des Euribor (Euro Interbank Offered Rate) festgelegt - ein Zinssatz, den Banken zahlen, wenn sie sich untereinander Geld leihen. Die Anpassung der Zinsen erfolgt vierteljährlich analog zu der Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR-Satzes, jeweils zu Beginn des Quartals. Auf den Euribor wird durch die Bank eine Gewinnmarge aufgeschlagen. Daraus ergibt sich ein nicht fester Zinssatz. Je nach allgemeinem Zinsniveau kann ein variables Darlehen im Vergleich zu Annuitätendarlehen mit langfristiger Zinsbindung günstiger sein. Die eingesparten Zinsen lassen sich für eine höhere Tilgung einsetzen.

Sollten die Zinsen zu steigen beginnen, kann auf ein Darlehen mit langer Zinsbindungszeit umgeschuldet werden.

 

Die Zinsen liegen derzeit unter dem Niveau für Darlehen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz.

 

 

Durch die Verwaltung werden nach Beschlussfassung des Gemeinderates verbindliche Angebote bei verschiedenen Banken, insbesondere bei den örtlichen Banken abgefragt. Die Vergabe muss aufgrund der Zinsbindung der Banken wenige Stunden nach Angebotsabgabe erfolgen.

 

Nachdem das Darlehensgeschäft, mit Angebot und Bestätigung, ein sehr kurzfristiges Geschäft darstellt, sollte dem 1. Bürgermeister die Ermächtigung zur Ausführung des Geschäftes erteilt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. Art. 71 Abs. 1 GO dürfen Kredite nur im Vermögenshaushalt und nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zu Umschuldung aufgenommen werden.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Art. 71 Abs. 2 GO, Art. 117 Abs. 1 GO). Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 des Marktes Mering liegt mit Schreiben vom 04.04.2016 vor.

 

 

MGR Mayer kritisiert, dass tagesaktuelle Angebote der Banken für beide Kreditformen fehlen. Insoweit könne nicht zielführend entschieden werden. Er regt an, entsprechende Beschlussvorlagen künftig mit tagesaktuellen Zahlen zu belegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Bei der HHSt. 1/9100-3766 wurde eine Krediteinnahme in Höhe von 2.232.300 EUR veranschlagt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, einen Kommunalkredit in Höhe von 2.000.000 EUR für den Neubau des Hochbehälters der Wasserversorgung Mering aufzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit vollständiger Tilgung innerhalb der zehnjährigen Zinsbindungsfrist einzuholen.

 

Dem 1. Bürgermeister wird die Ermächtigung zur Ausführung des Geschäftes erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 1

 

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