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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Dachterrasse mit einer Fläche von 29,52 m² auf einem bisherigen Flachdach im südöstlichen Bereich des Gebäudes.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:16.11.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.01.2017

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:16.01.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 2 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Die Eigentümerunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch das zuständige Landratsamt geprüft.

 

Stellplätze:

Die Wohnung, zu der die Dachterrasse gehört, hat bisher eine Wohnfläche von 141,17 m² und benötigt daher nach unserer Satzung 2 Stellplätze. Die Dachterrasse mit einer Größe von 29,52 m² wird nach der Wohnflächenverordnung zu einem Viertel in die Wohnfläche einberechnet (= 7,38 m²), so daß sich eine neue Wohnfläche von 148,55 m² ergibt. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen wird somit nicht ausgelöst, da erst ab einer Wohnfläche von 150 m² ein dritter Stellplatz notwendig wird.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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