Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Dachterrasse mit einer Fläche von 29,52 m² auf einem bisherigen Flachdach im südöstlichen Bereich des Gebäudes.
II.Fiktionsfrist
Eingang:16.11.2016
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.01.2017
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:16.01.2017
III.Nachbarbeteiligung
Es liegen 2 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Die Eigentümerunterschriften wurden nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch das zuständige Landratsamt geprüft.
Stellplätze:
Die Wohnung, zu der die Dachterrasse gehört, hat bisher eine Wohnfläche von 141,17 m² und benötigt daher nach unserer Satzung 2 Stellplätze. Die Dachterrasse mit einer Größe von 29,52 m² wird nach der Wohnflächenverordnung zu einem Viertel in die Wohnfläche einberechnet (= 7,38 m²), so daß sich eine neue Wohnfläche von 148,55 m² ergibt. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen wird somit nicht ausgelöst, da erst ab einer Wohnfläche von 150 m² ein dritter Stellplatz notwendig wird.