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Sachverhalt:

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bauwerber beabsichtigen mit dem Neubau die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung. Das BV entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Bahnwegfeld“ in der aktuellen Fassung und wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (GFStV.) behandelt. Die Bauwerberin hat in 2015 mit Bau.-Verz.-Nr. SC2015011 für gleiches Grundstück bereits einen Bauantrag vorgelegt. Dieser wurde aber verworfen und das Vorhaben mit dem vorliegenden BA neu geplant.

 

Eingang der Bauunterlagen:19.05.2016

Ende der Fiktionsfrist:19.06.2016

nächste Gemeinderatssitzung:05.12.2016

 

 

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Beschluss
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