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Sachverhalt:

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bauwerber beabsichtigen mit dem Neubau die Errichtung eines Einfamilienhauses mit angebauter Garage. Das BV entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Bahnwegfeld“ in der aktuellen Fassung und wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (GFStV.) behandelt.

 

Eingang der Bauunterlagen:23.08.2016

Ende der Fiktionsfrist:23.09.2016

nächste Gemeinderatssitzung:05.12.2016

 

 

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Beschluss
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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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