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Sachverhalt:

Der Bauwerber beantragt die Errichtung eines Carports als Ersatzbau des bestehenden Stadels auf dem Grundstück Flur Nr. 1160/7 der Gemarkung Schmiechen.

Die eingereichten Pläne werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben liegt nach § 35 BauGB im Außenbereich und ist nicht landwirtschaftlich priviligiert. Da es sich um einen Ersatzbau des bestehenden Stadels handelt und das Bauvorhaben sich in die bestehende Bebauung einfügt kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €                                                 Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

GMR Christian Mutter nimmt als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teil

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt zur beantragten Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 1160/7 der Gemarkung Schmiechen sein Einvernehmen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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