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Sachverhalt:

Der Bauwerber beantragt den Dachausbau des bestehenden Wohngebäudes zum Einbau von gewerblichen Büroräumen auf dem Grundstück Flur Nr. 1160/7 der Gemarkung Schmiechen.

Die eingereichten Pläne werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben liegt nach § 35 BauGB im Außenbereich und ist nicht landwirtschaftlich priviligiert. Da durch das Bauvorhaben am Gebäudebestand keine Veränderungen vorgenommen werden und es sich um ein nichtstörendes Gewerbe handelt, Stellplätze im erforderlichen Maße vorhanden sind, kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €                                                 Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

GMR Christian Mutter nimmt  als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teil

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt zum beantragten Dachausbau zu Gewerbezwecken auf dem Grundstück Flur Nr. 1160/6 der Gemarkung Schmiechen sein Einvernehmen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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