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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.08.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd" in der Fassung vom 04.08.2016 gebilligt und beschlossen die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Siehe Anlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

 

Beschluss:

 TOP . . . (öffentliche Sitzung) GEMEINDE STEINDORF

Bebauungsplan Nr. 25 „Eresried Süd“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.05.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25

Eresried Süd” beschlossen.

In der Zeit vom 20.10.2016 bis einschließlich 22.11.2016 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB fand in der Zeit vom 09.09.2016 bis einschließlich 12.10.2016 statt.

 

Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kam eine Rückmeldung:

Nr.

Träger öffentlicher Belange

Schreiben

Eingang

Anregungen

 

 

 

 

ohne

mit

2a

Landratsamt Aichach-Friedberg, Dr. Daniel Triebs

12.10.16

12.10.16

 

X

2b

Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz

13.09.16

12.10.16

 

X

2c

Landratsamt Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde

12.10.16

12.10.16

X

 

2e

Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauordnung

12.10.16

12.10.16

X

 

2f

Landratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht

12.10.16

12.10.16

X

 

2g

Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbaumeister

12.10.16

12.10.16

X

 

3

Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt

06.09.16

09.09.16

 

X

4

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

08.09.16

08.09.16

 

X

5

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

05.10.16

05.10.16

X

 

6

Bayerischer Bauernverband

16.09.16

16.09.16

X

 

12

AELF, Bereich Landwirtschaft

26.09.16

29.09.16

X

 

13

AELF, Bereich Forsten

26.09.16

29.09.16

X

 

16

Gemeinde Egling a. d. Paar

02.09.16

06.09.16

X

 

17

Gemeinde Merching

14.10.16

14.10.16

X

 

18

Gemeinde Moorenweis

13.09.16

13.09.16

X

 

19

Gemeinde Schmiechen

05.09.16

06.09.16

X

 

22

Deutsche Telekom Technik GmbH

29.09.16

01.10.16

 

X

 

Nachtrag am

03.11.16

03.11.16

 

X

24

Industrie- und Handelskammer Schwaben

05.10.16

05.10.16

X

 

25

Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsicht

12.10.16

12.10.16

X

 

29

Polizeiinspektion Friedberg

15.09.16

20.09.16

X

 

Insgesamt haben während der Beteiligung 5 Träger öffentlicher Belange Hinweise oder Anregungen vorgebracht.

 

Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kam keine Rückmeldung:

Nr.

Träger öffentlicher Belange

 

 

 

1

Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanung

 

 

 

 

2d

Landratsamt Aichach-Friedberg, Denkmalpflege

 

 

 

 

7

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege

 

 

 

 

8

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Vor- und Frühgeschichte

 

 

 

 

9

Bay. Landesverein für Heimatpflege e.V.

 

 

 

 

10

Bund für Naturschutz in Bayern e.V.

 

 

 

 

11

Kreisgruppe für Vogelschutz

 

 

 

 

14

Gemeinde Adelshofen

 

 

 

 

 


 

 

 

15

Gemeinde Althegnenberg

 

 

 

 

20

Stadtwerke Fürstenfeldbruck

 

 

 

 

21

Deutsche Post

 

 

 

 

23

Kreisbrandrat Ben Bockemöhl

 

 

 

 

26

Finanzamt Augsburg-Land

 

 

 

 

27

Amtsgericht Aichach, Grundbuchamt

 

 

 

 

28

Vermessungsamt Aichach

 

 

 

 

 

Von den Bürgern wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs.2 BauGB keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken hervorgebracht.

 

rdigung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden/TöB nach §4 Abs.2 BauGB.

Alle eingegangenen Schreiben wurden inhaltlich vollständig vorgetragen und gewürdigt (Reihenfolge/ Nr. entsprechend oben aufgeführter Liste). Nachfolgend wurde die erforderliche Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durchgeführt.

 

 

A                 BEHÖRDEN / TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

2aLandratsamt Aichach-Friedberg, Dr. Daniel Triebs, Schreiben vom 12.10.2016

Stellungnahme:

Zu Form und Inhalt bitten wir Sie noch Folgendes zu beachten:

-                      Die Satzung als solche ist ebenfalls auszufertigen.

-                      Die Bekanntmachung zum Bebauungsplan Ist fehlerhaft. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind in die Bekanntmachung die Arten der umweltbezogenen Informationen aufzunehmen. Darauf haben wir die Gemeinde mehrfach aufmerksam gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung ist daher zu wiederholen. (Monatsauslegung) Auch handelt es sich hier um die erste öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

1.          Punkt: Die Satzung wird mit einem Ausfertigungsvermerk ergänzt.

2.          Punkt: Die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung wurde unter Beachtung der Auflistung der vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit von 20.10.2016 bis einschließlich 22.11.2016

wiederholt.

 

Abstimmungsergebnis: 9:0

 

2bLandratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz, Schreiben vom 13.09.2016

Stellungnahme:

Einwendungen

Bezüglich des grundsätzlichen Sachverhalts wird auf die Stellungnahme des fachlichen Immissionsschutzes vom 17.06.2016 verwiesen.

 

Im Hinblick auf die Möglichkeit das Tierhaltungen im Dorfgebiet Im BPL im Freistellungsverfahren entstehen können und die immissionsschutzfachliche Problematik, die hierdurch entstehen kann, sollte die Zulässigkeit im Einzelfall betrachtet und Tierhaltungen vom Freistellungsverfahren ausgeschlossen werden.

 

glichkeiten der Überwindung Tierhaltung:

Der fachliche Immissionsschutz regt nochmals an, im Dorfgebiet MD 1 und 2 die Tierhaltungen vom Freistellungsverfahren auszuschließen (in Nr. 2 oder 6 der Satzung).

 

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

Es wird empfohlen den Ausschluss von „semittel emittierenden Betrieben" nicht unter Nr. 6 sondern unter Nr. 2 „Art der baulichen Nutzung" festzulesen.

 

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Einwendungen

Es wird auf die Abwägung vom 04.08.2016 verwiesen. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Wie daraus hervorgeht, soll die bereits im Plangebiet bestehende Tierhaltung weiterhin im vorhandenen Ausmaß zulässig bleiben. Damit dieses nicht überschritten wird wurden bereits entsprechende

 


 

Festsetzungen getroffen, welche als ausreichend erachtet werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9:0

 

glichkeiten der Überwindung


 


 

Aus vorgenannten Gründen möchte der Gemeinderat an der Zulässigkeit der Tierhaltung festhalten. Die Begrenzung der Anzahl der Tiere auf den Bestand soll Konflikte vermeiden.

 

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen

Ein Ausschluss Lösemittel emittierender Betriebe unter Punkt B 2 der Satzung erfolgt nicht, da hier ausschließlich der Wortlaut des Gesetzes widergegeben wird. So wurde es auch bei einem gemeinsamen Termin mit allen beteiligten Fachstellen im Landratsamt am 26.02.2016 besprochen.

 

3                    Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 06.09.2016

Stellungnahme:

Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind dem zu erwartenden Mehrbedarf entsprechend zu bemessen und zu verlegen.

 

 


 

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

Eine ausreichende Ver- und Entsorgung ist vom Bauherrn im Bauantrag nachzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis: 9:0


 

 

 


 

 

4                    Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 08.09.2016

Stellungnahme:

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken. Unsere Stellungnahme wurde bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt. Hinweis:

Der geplante ökoklogische Ausgleich findet nahe des Steinbaches statt. Dessen Zustand wurde im Sinne der EU-WRRL nur als mäßig eingestuft. Da die Gemeinde verpflichtet ist, den guten Zustand an diesem Gewässer herzustellen, empfehlen wir, künftig Ausgleichsmaßnahmen auch am Gewässer durchzuführen. Dazu beraten wir gern.

 

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken bestehen und bedankt sich für den Hinweis zu potenziellen Ausgleichsmaßnahmen. Dieser soll bei künftigen Planungen ggf. Berücksichtigung finden.

 

 

Abstimmungsergebnis: 9:0

 

 

22Deutsche Telekom Netzproduktion, Schreiben vom 29.09.2016

Stellungnahme vom 29.09.2016:

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der

o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 07.06.2016, Vorgang 2016444, Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 

Nachtrag vom 03.11.2016:

wir haben unsere Stellungnahme zu o.g. Bauleitplanungsverfahren abgegeben.

 

In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen am 07.06.2016 per E-Mail unseren Datenerfassungsbeleg für Neubaugebiete zukommen lassen. Leider haben wir von Ihnen bis heute noch keine Antwort erhalten.

 

Nochmals zu Ihrer Information:

Die Deutsche Telekom Technik GmbH entscheidet an zentraler Stelle ob und wie die Telekommunikationsinfrastruktur des Baugebiets errichtet wird. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, deren Grundlage Angaben zur Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten sowie zu eventuellen Ausbauabschnitten sind.

 

Die von uns benötigten Daten können Sie uns einfach anhand des beiliegenden Datenerfassungsbelegs für Neubaugebiete zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe dieser Daten die Erschließung des Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom nicht erfolgen kann.

 

Wir bieten Ihnen auch eine optimierte Abwicklung der Erschließung an. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten hierzu der beigelegten Information zum Weilheimer Modell.

 

Hinweise zum Datenerfassungsblatt für Neubaugebiete:

 

Die Daten werden von uns benötigt um entscheiden zu können, ob das Baugebiet von der Deutschen Telekom

          nicht erschlossen wird (weil ein anderer Provider die Universaldienstleistungsverpflichtung übernimmt)

          in herkömmlicher Kupfertechnik gebaut wird

          in Glasfasertechnik (FTTH) gebaut wird

Sollte dies bis zum Beginn der Erschließungsmaßnahmen nicht erfolgt sein, so tritt folgende Situation ein:

          das Baugebiet ist uns praktisch unbekannt, da der Prozess zur Bearbeitung der Ausbauentscheidung durch unsere Zentrale aufgrund fehlender Daten nicht gestartet werden konnte

          es erfolgt keine Teilnahme an Spartenterminen, da über die Art des Ausbaus nicht entschieden wurde und somit Aussagen über Trassen und Standorte von Gehäusen nicht möglich sind

          der Beginn unserer Baumaßnahme verzögert sich

                  die Bewohner sind zum Zeitpunkt des Einzugs eventuell nicht mit Telefon / Internet versorgt Wir bitten deshalb dringend um cksendung des ausgefüllten Datenerfassungsbelegs.

 

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

Es wird auf die entsprechende Abwägung vom 04.08.2016 zur Stellungnahme vom 07.06.2016 verwiesen. Diese gilt ebenfalls unverändert weiter.

 

Zum Nachtrag:

Es handelt sich bei dem betroffenen Plangebiet nicht um ein Neubaugebiet, sondern um ein bereits erschlossenes Gebiet, welches eine bauliche Nachverdichtung erfahren soll.

Sollte seitens des Bauherren Bedarf bestehen, die Telekommunikationsinfrastruktur auszubauen, so ist dieser angehalten, dies der Deutschen Telekom Technik GmbH rechtzeitig anzuzeigen (vgl. Begründung

 

Punkt G 3.4) 

 

Abstimmungsergebnis: 9:0

 

 

 

B                 ABWÄGUNGSBESCHLUSS

Der Gemeinderat beschließt abschließend die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs.2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

4 Abs.2 BauGB) gemäß den Einzelwürdigungen und Einzelbeschlussvorschlägen der oben genannten Stellungnahmen. Die Abwägung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und wird vom Gemeinderat anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussergebnisse den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Einwände, Anregungen und Einsprüche vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

Abstimmungsergebnis: 9:0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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