15 | Gemeinde Althegnenberg | | | | |
20 | Stadtwerke Fürstenfeldbruck | | | | |
21 | Deutsche Post | | | | |
23 | Kreisbrandrat Ben Bockemöhl | | | | |
26 | Finanzamt Augsburg-Land | | | | |
27 | Amtsgericht Aichach, Grundbuchamt | | | | |
28 | Vermessungsamt Aichach | | | | |
Von den Bürgern wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs.2 BauGB keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken hervorgebracht.
Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden/TöB nach §4 Abs.2 BauGB.
Alle eingegangenen Schreiben wurden inhaltlich vollständig vorgetragen und gewürdigt (Reihenfolge/ Nr. entsprechend oben aufgeführter Liste). Nachfolgend wurde die erforderliche Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durchgeführt.
A BEHÖRDEN / TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
4Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 08.09.2016
Stellungnahme:
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken. Unsere Stellungnahme wurde bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt. Hinweis:
Der geplante ökoklogische Ausgleich findet nahe des Steinbaches statt. Dessen Zustand wurde im Sinne der EU-WRRL nur als mäßig eingestuft. Da die Gemeinde verpflichtet ist, den guten Zustand an diesem Gewässer herzustellen, empfehlen wir, künftig Ausgleichsmaßnahmen auch am Gewässer durchzuführen. Dazu beraten wir gern.
Würdigung und Beschluss der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken bestehen und bedankt sich für den Hinweis zu potenziellen Ausgleichsmaßnahmen. Dieser soll bei künftigen Planungen ggf. Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis: 9:0
22Deutsche Telekom Netzproduktion, Schreiben vom 29.09.2016
Stellungnahme:
die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der
o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 07.06.2016, Vorgang 2016444, Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Nachtrag vom 03.11.2016:
wir haben unsere Stellungnahme zu o.g. Bauleitplanungsverfahren abgegeben.
In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen am 07.06.2016 per E-Mail unseren Datenerfassungsbeleg für Neubaugebiete zukommen lassen. Leider haben wir von Ihnen bis heute noch keine Antwort erhalten.
Nochmals zu Ihrer Information:
Die Deutsche Telekom Technik GmbH entscheidet an zentraler Stelle ob und wie die Telekommunikationsinfrastruktur des Baugebiets errichtet wird. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, deren Grundlage Angaben zur Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten sowie zu eventuellen Ausbauabschnitten sind.
Die von uns benötigten Daten können Sie uns einfach anhand des beiliegenden Datenerfassungsbelegs für Neubaugebiete zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe dieser Daten die Erschließung des Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom nicht erfolgen kann.
Wir bieten Ihnen auch eine optimierte Abwicklung der Erschließung an. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten hierzu der beigelegten Information zum Weilheimer Modell.
Hinweise zum Datenerfassungsblatt für Neubaugebiete:
Die Daten werden von uns benötigt um entscheiden zu können, ob das Baugebiet von der Deutschen Telekom
• nicht erschlossen wird (weil ein anderer Provider die Universaldienstleistungsverpflichtung übernimmt)
• in herkömmlicher Kupfertechnik gebaut wird
• in Glasfasertechnik (FTTH) gebaut wird
Sollte dies bis zum Beginn der Erschließungsmaßnahmen nicht erfolgt sein, so tritt folgende Situation ein:
• das Baugebiet ist uns praktisch unbekannt, da der Prozess zur Bearbeitung der Ausbauentscheidung durch unsere Zentrale aufgrund fehlender Daten nicht gestartet werden konnte
• es erfolgt keine Teilnahme an Spartenterminen, da über die Art des Ausbaus nicht entschieden wurde und somit Aussagen über Trassen und Standorte von Gehäusen nicht möglich sind
• der Beginn unserer Baumaßnahme verzögert sich
• die Bewohner sind zum Zeitpunkt des Einzugs eventuell nicht mit Telefon / Internet versorgt Wir bitten deshalb dringend um Rücksendung des ausgefüllten Datenerfassungsbelegs.
Würdigung und Beschluss der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Es wird auf die entsprechende Abwägung vom 04.08.2016 zur Stellungnahme vom 07.06.2016 verwiesen. Diese gilt ebenfalls unverändert weiter.
Zum Nachtrag:
Es handelt sich bei dem betroffenen Plangebiet nicht um ein Neubaugebiet, sondern um ein bereits erschlossenes Gebiet, welches eine bauliche Nachverdichtung erfahren soll.
Sollte seitens des Bauherren Bedarf bestehen, die Telekommunikationsinfrastruktur auszubauen, so ist
dieser angehalten, dies der Deutschen Telekom Technik GmbH rechtzeitig anzuzeigen (vgl. Begründung Punkt G 3.4)
Abstimmungsergebnis: 9:0
B ABWÄGUNGSBESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt abschließend die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs.2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
(§4 Abs.2 BauGB) gemäß den Einzelwürdigungen und Einzelbeschlussvorschlägen der oben genannten Stellungnahmen. Die Abwägung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und wird vom Gemeinderat anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussergebnisse den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Einwände, Anregungen und Einsprüche vorgebracht haben, mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: 9:0