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Sachverhalt:

Bei den letzten Einschreibetagen im Januar 2016 mussten 40 Kindergartenkindern und 19 Krippenkindern eine Absage erteilt werden, da die Plätze zur Betreuung nicht ausreichten. In der Gemeinderatssitzung am 15.06.2016 hat sich das Gremium dazu entschieden eine weitere Einrichtung zu schaffen. Gleichzeitig wurde in derselben Sitzung die Bedarfsanerkennung anhand den Einschreibezahlen beschlossen. Die Bedarfsanerkennung lautet auf die Betreuung von 50 Kindergartenkindern im Altern von 3 Jahren bis zum individuellen Schuleintrittsalter und 15 Krippenkindern im Alter von 1 bis 3 Jahren.

 

Der Träger der Kinderwelt Schloßmühlstraße hat in einem Gespräch mit dem Bürgermeister die Belegung der Einrichtung erörtert. Dabei kam zur Sprache, dass die Einrichtung bis zum März 2016 mit vorerst 23 Kindergartenkindern und 15 Krippenkindern belegt sein wird. Die Zahlen können von der Sachbearbeitung bestätigt werden, da die Buchungen im kibig.web übereinstimmen.

 

Die pädagogische Leitung der Kinderwelt Schloßmühlstraße hat die Sachbearbeitung in einem Gespräch darüber informiert, dass die Anfragen der Eltern momentan mehr Richtung Krippenplätze gelagert sind und nicht wie angenommen im Kindergartenbereich. Da am 20. Januar 2017 die Einschreibetage für die Kinderwelt Schloßmühlstraße abgehalten werden, stellt sich nun die Frage, ob auf die geänderten Bedingungen reagiert werden soll.

 

Es bestünde die Möglichkeit im Bereich des Kindergartens eine geänderte Bedarfsanerkennung auszustellen mit folgenden Bedingungen:

 

1.Anerkennung von 50 Kindergartenplätzen, davon dürfen max. 7 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren aufgenommen werden.

2.Anerkennung von 15 Krippenplätzen

 

Dabei muss beachtet werden, dass Kinder unter 2,5 Jahren im Kindergarten 2 Regelplätze belegen. D. h. 50 Regelplätze abzüglich max. 14 Plätze für Kinder ab 2 Jahren bedeutet, es bleiben im Kindergarten ca. 36 Regelplätze übrig. Von diesen 36 Regelplätzen sind zum März 2017 23 Regelplätze belegt.

 

Die geänderte Bedarfsanerkennung gibt dem Träger die Möglichkeit auf den tatsächlichen Bedarf etwas flexibler als bisher zu reagieren. Denn die Plätze im Kindergarten für Kinder unter drei Jahren muss nicht, sondern kann belegt werden. Die Entscheidung über die Belegung kann jedes Jahr nach der Einschreibung getroffen werden.

 

Momentan kann immer noch nicht abgeschätzt werden, welche Zuzüge in der Bgm.-Heinrich-Straße, Paarangerweg 59-67 und in der Bahnhofstraße zu erwarten sind, da die Bauvorhaben nicht abgeschlossen sind.

 

Die Geburtenzahlen im Vergleich sehen folgendermaßen aus:

 

Zeitraum

Mering mit allen Ortsteilen

Sept. 2013 - Aug. 2014

128

Sept. 2014 - Aug. 2015

138

Sept. 2015 - Aug. 2016

158

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 7 örtliche Bedarfplanung BayKiBiG

Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsanerkennung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat des Marktes Mering erkennt folgenden Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinderwelt Schloßmühlstraße als bedarfsnotwendig an:

 

1.15 Krippenplätze für Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre

2.50 Kindergartenplätze für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum individuellen Schuleintrittsalter

3.davon können max. sieben Kinder ab zwei Jahren im Kindergarten aufgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren und sechs Monaten werden bei der Ermittlung der Platzzahl doppelt gezählt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

                                           abwesend MGR Heinrich

 

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