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Sachverhalt:

 

Im Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014 (eingegangen in der Verwaltung am 15.11.2016) wird unter Textziffer 7 folgendes ausgeführt:

 

"Der Vertrag mit dem Landkreis AIC-FDB vom 09.08.1993 in der Fassung vom 25.01.2008 sollte zum 31.12.2017, bei einer Kündigungszeit von einem Jahr, also am 31.12.2016 zum Zwecke der Konditionsanpassung gekündigt werden.

 

Der Betrieb der Wertstoffsammelstelle ist ursprüngliche Aufgabe des Landkreises und sollte strikt vom Aufgabenbereich des Marktes getrennt werden.

 

Damit übernimmt der Landkreis die alleinige Verantwortung über Standort, Personalauswahl und Betrieb. Sollte der Landkreis die Sammelstelle weiter an diesem Standort betreiben wollen, kann dies auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen des Marktes erfolgen."

 

Es handelt sich um zwei Themenkreise, zum einen um die Pachtzinsanpassung und zum anderen um die Betriebsträgerschaft.

Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat der Unterzeichner die kommunale Abfallwirtschaft aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen. Dies ist erfolgt mit Schreiben vom 06.12.2016, das als Anlage beigefügt ist.

 

In dem Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Recyclinghöfen und Containerstandplätzen vom 09.08.1993 ist wenig Konkretes enthalten. Die ursprüngliche Kündigungsfrist betrug 6 Monate. Die Größe der beanspruchten Fläche war nicht festgelegt worden. Durch die Ergänzung der Vereinbarung vom 25.01.2008 wurde erstmalig eine realistische Größe der verpachteten Fläche in das Vertragswerk eingeführt. Der Landkreis Aichach-Friedberg verpflichtete sich zu Investitionen, im Gegenzug forderte er eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 1 Jahr. Als Pachtzins wurden 0,38 €/m² und Jahr vertraglich festgelegt. Berechnungsgrundlage ist eine Kapitalrendite von 4,2 %. Rückgerechnet ergibt das einen Ausgangswert für die Fläche von 9,- €/m². Die Jahrespacht beträgt bei einer Fläche von ca. 3.500 m² 1.330,- € pro Jahr.

 

Der andere Themenkomplex richtet sich gegen die Praxis, dass der Markt Mering das Personal sucht, einstellt und verwaltet und der Landkreis Aichach-Friedberg lediglich die Kosten erstattet. Darüber hinaus geht der Markt Mering bei Investitionen in Vorleistung, bekommt allerdings noch im gleichen Jahr die Kosten erstattet.

 

 

Ein weiterer Punkt sind die Grüngut- und Bauschuttentsorgung. Hier führt der Rechnungsprüfungsbericht an, dass dies die originäre Aufgabe nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) des Landkreises ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

1.Nach der Ergänzungsvereinbarung kann der Pachtpreis angepasst werden. Bei einer Zugrundelegung eines Bodenrichtwertes von 10,- € ergibt sich bei einer Kapitalrendite von 4,2 % und 3.500 m² Fläche eine Jahrespacht von 1.470,- €, was einer Erhöhung um 140,- € entspricht.

 

2.Bei einem angenommenen Bodenrichtwert von 12,- €, den der Landkreis allerdings auch akzeptieren muss, ergibt sich bei 4,2 % Kapitalrendite und einer Fläche von 3.500 m² eine Jahrespacht von 1.750,- €.

 

Der Landkreis verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass die Pachtfläche im Außenbereich liegt und erst dann, wenn der Bebauungsplan, den der Markt Mering gerade in Aufstellung hat, bestandskräftig ist, könne über eine Anpassung der Pachthöhe verhandelt werden. Bis dahin möchte der Landkreis die landkreisweite Regelung beibehalten.

 

Zum Themenkreis "Betrieb der Wertstoffsammelstellen" verweist der Landkreis auf Art. 5, Abs. 2 des BayAbfG, wonach die Gemeinden den Landkreis zu unterstützen haben. Dies ist von den Bürgermeistern der Landkreisgemeinden unbestritten und deshalb ist dieses Modell so akzeptiert.

 

Der Übernahme der Grüngutentsorgung und Bauschutterfassung steht der Landkreis ablehnend gegenüber und verweist auf die Verordnung zur Übertragung dieser Aufgabe an die Gemeinden. Erst im Zuge eines Gesamtkonzeptes, nach Regelung durch den Bundesgesetzgeber bezüglich der Wertstofftonne, könne ein neues Konzept entwickelt werden. Dies ist den Kreistagsmitgliedern auch bekannt. Offensichtlich soll hier von dem Prozedere, dass im Kreistag mit dem Landrat und den übrigen Kreistagsmitgliedern vereinbart worden ist, abgewichen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, je nach Beschlusslage

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: 140,- € / 420,- €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

De Marktgemeinderat kritisiert die jetzigen Sach- und Rechtskonditionen der Wertstoffsammelstelle. Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Landkreis Verhandlungen zu führen mit dem Ziel der Pachtzinsanpassung und der Übernahme der Grün- und Bauschuttannahme mit dem erforderlichen Personal. Die Verwaltung hat spätestens im November 2017 Bericht zu erstatten.

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Abstimmungsergebnis:   18 : 3

 

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