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Sachverhalt:

Der Bauwerber beabsichtigt den Abriss eines bestehenden Stalles und den Anbau eines Wohnhauses an einen weiteren verbleibenden Stadl.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Ortsbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich in die Umgebung ein, front- und fassadenseitig erfolgen keine Eingriffe. Das Vorhaben ist zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €                                                 Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Wird in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt und dargestellt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt nach § 36 BauGB zum beantragten Bauvorhaben sein Einvernehmen, da es sich nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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