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Sachverhalt:

Inhalt des Schreibens des Landratsamtes Aichach-Friedberg (Immissionsschutz) vom 26.10.2016:

Der vorliegende Bebauungsplan betrifft die Änderung eines Bereiches des Bebauungsplanes Nr. 18 „Ziegeleigelände“ direkt südlich der Reifersbrunner Straße, am nördlichen Rand des BPL (Bereich der Flur-Nr. 155/43). Der Änderungsbereich wird vor allem von Wohnbauflächen umschlossen. Nur im Nordosten, jenseits der Reifersbrunner Straße, liegt eine große Fläche mit Waldbewuchs (Flur-Nr. 1476, Vereinsheim Trachtenverein Mering?) und ein großer Platz, der wohl als Festplatz genutzt wird (Flur-Nr. 1476/5). Außerdem befindet sich ca. 170 m südlich der geplanten Bebauung die Bahnlinie Augsburg-München.

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht sind bei der vorhandenen Situation zwei Punkte zu betrachten (diese wurde auch in den bisherigen Stellungnahmen des Immissionsschutzes zum BPL Nr. 18 im Jahre 1985 und 1989 aufgegriffen):

1)Lärmimmissionen durch die Bahnlinie (Schienenverkehr) bzw. den Bahnhofsbereich (Fahrverkehr, Parkplatznutzung): Nach den vorliegenden Daten sind alleine durch die Bahnlinie Beurteilungspegel von tagsüber/nachts ca. 50-55 dB(A) am südlichen Gebäude/Südseite zu erwarten (Orientierungswerte tagsüber/nachts 55/45 dB(A)). Die Belastung durch die Verkehrslärmimmissionen muss bezüglich der geplanten Nutzung genauer bestimmt werden, außerdem sind je nach Ergebnis Maßnahmen zum architektonischen Schallschutz (Orientierung der Schlaf- und Ruheräume) und zum passiven Schallschutz notwendig.

2)Freizeitlärmemissionen: Da die geplante Wohnnutzung direkt an der Südseite des „Festplatzes“ rückt (heranrückende Wohnnutzung), ist unter Einbeziehung der Freizeitlärmrichtlinie zu überprüfen, inwieweit hier ein Konfliktpotenzial gegeben ist. Ob hier die Nutzung auf der Flur-Nr. 1476 auch eine Rolle spielt, konnte der Immissionsschutz nicht ermitteln (keine Unterlagen vorhanden). Soweit die Nutzung relevant wäre, müsste sie mit einbezogen werden (TA Lärm, 16. BImSchV, Freizeitlärmrichtlinie)

Über eine schalltechnische Untersuchung sind die Verkehrslärmimmissionen auf die geplante Bebauung zu ermitteln und Maßnahmen zum architektonischen Schallschutz (Orientierung der Schlaf- und Ruheräume) und zum passiven Schallschutz im BPL Nr. 18 festzulegen.

Durch eine gutachterliche Überprüfung sollte untersucht werden, inwieweit zwischen der vorhandenen Festplatznutzung/Freizeitnutzung (Umfang ist dem Immissionsschutz nicht bekannt! Evtl. Vereinsheimnutzung relevant?) und der geplanten Wohnnutzung ein Konflikt vorhanden ist. Es wird vorgeschlagen, mittels einer schalltechnischen Untersuchung unter Einbeziehung der Freizeitlärmrichtlinie die vorhandenen Lärmimmissionen zu ermitteln. Ohne die entsprechenden Berechnungen ist eine Beurteilung durch den Immissionsschutz nicht möglich und auch eine Beurteilung und eine sinnvolle Abwägung der Gemeinde im Bauleitplanverfahren dürfte sehr schwierig sein.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht für die Bauleitplanung Lärmimmissionen durch die Bahnlinie und Freizeitlärmemissionen vom nahe gelegenen Festplatz zu berücksichtigen sind.

Hinsichtlich der Schallimmissionen durch die Bahnlinie und durch Straßenverkehrslärm wurde ein Schallgutachten erstellt. Im Ergebnis werden Festsetzungen zum Schallschutz in den Bebauungsplan integriert, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet sicherstellen. Dies erfolgt durch eine Orientierung von schutzbedürftigen Räumen auf die schallabgewandten Fassadenseiten oder bauliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. fensterunabhängige Belüftung, vorgehängte Loggien, Ausführung von Bauteilen entsprechend ermittelter Lärmpegelbereiche).

Eine schalltechnische Begutachtung möglicher Freizeitlärmimmissionen auf das Plangebiet durch den nahe gelegenen Festplatz erfolgt nur qualitativ, da eine Festplatznutzung in der Regel nur einmal pro Jahr für einen sehr begrenzten Zeitraum (5 Tage) stattfindet und auch in der Vergangenheit noch nie Beschwerden von Anwohnern hinsichtlich einer Freizeitlärmbelastung vorgetragen wurden. Sollte es zukünftig zu Konflikten durch Freizeitlärm aus dem nahe gelegenen Festplatzgelände kommen, lassen sich diese gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen vermeiden. Dieser Sachverhalt wird in der Begründung des Bebauungsplanes erläutert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Hinweise und Einwendungen der Abteilung Immissionsschutz im Landratsamt wurden dadurch berücksichtigt, dass eine ergänzende schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben wurde und deren Ergebnisse im Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Im Rahmen einer erneuten, verkürzten Auslegung wird die Öffentlichkeit, sowie das Landratsamt erneut beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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