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Sachverhalt:

Inhalt des Schreibens des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 22.11.2016:

Das Planungsgebiet umfasst ca. 0,67 ha.

Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.

Das Baugebiet ist teilweise bebaut.

Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

Wasserwirtschaftliche Würdigung

Altlasten und vorsorgender Bodenschutz

Es sind uns folgende Altablagerungen, Altstandorte und Altlastbereiche bekannt:

Das Planungsgebiet befindet sich auf dem Gelände einer ehemaligen Ziegelei. Im Rahmen der Erstbebauung im Mai 1995 wurden beim Aushub der Baugrube Kunststoffabfälle und Stahlfässer, teilweise mit ausgehärtetem PU-Schaum gefüllt, freigelegt. Eine vorherige Baugrunderkundung durch das Ingenieurbüro Kling (Bericht v. 26.10.92) ergab künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit von 1,0 - 4,6 m, bestehend aus Bauschutt, Ziegelresten, Holz- und Wurzelresten, Mauerwerk und Eisenteilen. Diesbezügliche Bodenuntersuchungen ergaben lediglich an 1 Stelle eine erhöhte Bleibelastung über dem Hilfswert 1, die nicht eluierbar war, sodass eine Grundwassergefährdung gutachterlich ausgeschlossen wurde.

Im Rahmen einer Ortseinsicht mit dem WWA und LRA am 4.5.95 wurde vereinbart, die kontaminierten künstlichen Auffüllungen vollständig auszuheben und den Bauschutt bzw. die sonstigen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein diesbezüglicher Entsorgungsnachweis liegt dem WWA nicht vor, das Grundstück wurde aber nach Aktenlage multifunktional saniert.

Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass auf dem Gelände noch abfallrechtlich relevante Auffüllungen vorliegen, ist bei allen Erdarbeiten generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Bauschutt, Kunstoffabfälle oder sonstige Müllablagerungen angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zusätzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich, Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.

Zusammenfassung

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aufgrund der früheren Funde von kontaminierten künstlichen Auffüllungen wird in den Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass bei allen Erdarbeiten generell darauf zu achten ist, ob eventuell künstliche Auffüllungen, Bauschutt, Kunststoffabfälle oder sonstige Müllablagerungen angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet. Mit diesem Hinweis wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auch nach erfolgter multifunktionaler Sanierung der Altablagerung im Plangebiet eventuell noch abfallrechtlich relevante Auffüllungen vorliegen können (z. B. Bereich neues Baurecht Haus 4).

Der Hinweis auf möglicherweise vorliegende erhöhte Schadstoffgehalte des natürlichen Bodens durch geogene Belastungen wird zur Kenntnis genommen. Dieser Hinweis ist allgemeingültig und trifft grundsätzlich auf alle Baumaßnahmen zu. Sofern im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung Baugrundgutachten mit entsprechender Bodenanalytik erstellt werden, wird bei festgestellter geogener Bodenbelastung das Landratsamt unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Ansonsten erfolgt eine entsprechende Analytik über die erforderlichen Entsorgungsnachweise für den Bodenaushub.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. In den Bebauungsplan wurde ein Hinweis aufgenommen, dass im Rahmen der Bauausführung besonders auf Altlasten und Ablagerungen zu achten ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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