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Sachverhalt:

Inhalt des Schreibens der DB Service Immobilien GmbH vom 24.10.2016:

Die DB AG DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren.

Gegen den geplanten Bebauungsplan bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.

Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen, sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin im öffentlichen Interesse zweifelsfrei und ohne Einschränkungen zu gewähren.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen und Emissionen (insbesondere Luft- und KörperschaII, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.).

Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls vom Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Beachtung und Einhaltung der vorgetragenen Bedingungen und Auflagen der DB AG keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Aufgrund der großen Entfernung des Plangebietes zu Bahnanlagen werden künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und den Unterhalt dieser Anlagen durch die Bauleitplanung nicht berührt. Hinsichtlich möglicher Immissionen aus dem Bahnbetrieb auf das Plangebiet sind nur Schallimmissionen relevant. Hierzu wurde ein Schallgutachten angefertigt, im Ergebnis sind entsprechende Festsetzungen zum Schutz vor Bahnlärm in den Bebauungsplan integriert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Bezüglich möglicher Schallimmissionen aus dem Bahnbetrieb wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan integriert wurden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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