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Sachverhalt:

Inhalt des Schreibens des Eisenbahn-Bundesamt vom 20.10.2016:

Ihr Schreiben ist am 06.10.2016 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für die Beteiligung des EBA als Träger öffentlicher Belange.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEWG) berühren.

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Planung nicht berührt. Insofern bestehen keine Bedenken. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Immissionsbelastungen aus dem Eisenbahnbetrieb der westlich gelegenen Strecke 5503 Augsburg - München hinzunehmen sind, bzw. im Bebauungsplan eventuell erforderliche Vorkehrungen zum Schutz vor Primärschall, Sekundärschall und Erschütterungen, festzusetzen sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Die Schallimmissionsbelastung aus dem Eisenbahnbetrieb der Strecke 5503 Augsburg - München sowie weiterer Strecken wurde in einem Schallgutachten berücksichtigt, im Ergebnis sind in den Bebauungsplan Festsetzungen zum Schallschutz integriert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Bezüglich der Schallschutzimmission aus dem Bahnbetrieb wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan integriert werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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