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Sachverhalt:

 

Inhalt des Schreibens der Energie Südbayern GmbH vom 07.11.2016:

Wir bedanken uns für die Zusendung des o. g. Bebauungsplanes.

Unsere Stellungnahme lautet wie folgt:

Als mit dem operativen Netzbetrieb betrauter Betriebsführer der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG nehmen wir zum Bebauungsplanes (Ziegeleigelände) in deren Namen Stellung wie folgt.

Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich eine Erdgas - Mitteldruckleitung der Energienetze Bayern/Energie Südbayern.

Einen Übersichtslageplan haben wir beigefügt.

Wir bitten um Beachtung:

      Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzung freizuhalten.

      Bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehalten werden. Diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungen eingehalten wird, oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Einen Übersichtslageplan haben wir beigefügt.

Bei Rückfragen steht Ihnen in unserem Haus Herr Niklas unter der Telefonnummer 08141/5022-14 gerne zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Plangebiet eine Erdgas-Mitteldruckleitung der Energienetze Bayern/Energie Südbayern vorhanden ist. Diese Erdgasleitung verläuft von der Theresienstraße im Süden zum Bestandsgebäude Haus 1. Durch den Bebauungsplan wird in diese Leitungstrasse weder durch eine Bebauung noch durch Baumpflanzungen eingegriffen. Die weiteren Ausführungen der Stellungnahme beziehen sich auf die Ausführungsplanung/Freianlagenplanung und übersteigen den Regelungsinhalt der Bauleitplanung.

Ergänzungs-/Änderungsbedarf der Bauleitplanung ergibt sich durch diese Stellungnahme nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und bei der Ausführungsplanung zu beachten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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