Reduzieren

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.07.2016 beantragt der Grundstückseigentümer die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2011 und 2010 Tfl. der Gemarkung Mering und wird wie folgt umgrenzt: im Norden von der Umgehungsstraße (B 2), im Osten von der Flurnummer 1904 (Feldweg), im Süden von dem landwirtschaftlichen Grundstück Flurnummer 2012 sowie im Westen von der Flurnummer 2026 (Feldweg). Der Bebauungsplan dient der Entwicklung und dem Bestand eines ortsansässigen Unternehmens.

Im Zuge der Erdarbeiten bei der geplanten Aussiedlung des Gewerbebetriebes musste der Antragsteller aus betrieblichen Gründen einige Änderungen vornehmen, welche eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machen.

 

Geplante Änderungen:

 

-Änderung der Erschließungsstraße und Herstellung des Kreuzungsbereiches an der Münchener Straße

-Anlage von einer neuen Zufahrt im Nordosten auf das Gewerbegebiet und Zusammenlegung der beiden Zufahrten im Norden.

-Im Nordwesten sind zwei Teilzufahrten zum Abkippen von Humus mit aufgenommen.

-Änderung des Schallschutzwalles nach Süden und Südosten. Nach innen zum Gewerbe wurden die Schüttboxen Richtung Mitte des Walles hergestellt, mit der festgesetzten Höhe gem. Schallschutzgutachten von 3,5 m.

-Vorgesehenes westliches Humuslager mit einer überbaubaren Grundstücksfläche für eine Überdachung.

-Die innere Grünfläche im westlichen Drittel zur Auffahrt (Rampe und Böschungsbereich) zum westlichsten Teil kann aus betrieblichen Gründen nicht hergestellt werden. Anstelle der begrünten Böschungen werden Stützmauern errichtet.

-Der im Bauantrag dargestellte Regenrückhaltebereich wird nach den Gutachten des Büros Schuler und Gödecke in Augsburg nicht mehr erforderlich sein, da bzgl. Niederschlagswasser mit sog. Kiesfenstern gearbeitet wird.

-Darüber hinaus sollen aus betrieblichen Gründen etliche der Schüttplätze überdacht werden.

-Die Böschungen im Westen, Nordwesten und Südwesten vom natürlichen Geländeverlauf bis zu der Betriebsfläche werden steiler ausgebildet und mit Stützmauern aufgefangen.

-Für den voraussehbaren zusätzlich erforderlichen Ausgleich für den Naturschutz könnte der Markt Mering dem Unternehmen Ortlieb noch von den übrig gebliebenen und hergestellten Ausgleichsflächen bei der TVA (Berndt), ca. 2.000 m² noch einen Teil zum Erwerb übergeben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aufgrund der geplanten, betriebsbedingten Änderungswünsche des Antragstellers ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Bezüglich der anfallenden Kosten wird der Antragsteller unmittelbar selbst das Planungsbüro OPLA in Augsburg mit der Änderung des Bebauungsplanes beauftragen und somit auch alle anfallenden Kosten selbst übernehmen; für den Markt Mering fallen damit keine Kosten an.

 

 

Aus dem Gremium kommt die Anregung, die aktuelle Beschilderung der Zufahrt zum betreffenden Gelände von beiden Richtungen zu prüfen und in jedem Fall für Radfahrer sowie für die Landwirtschaft befahrbar zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten für die Bebauungsplanänderung übernimmt der Antragsteller.

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ und billigt den vorliegenden Änderungsentwurf in der Fassung vom 30.01.2017 bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht. Der Antragsteller wird das Büro OPLA mit der Änderung des Bebauungsplanes beauftragen und sämtliche Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:    23 : 0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.