Sachverhalt:
Mit Schreiben vom Dezember 2016 beantragt das Faschingskomitee Mering e.V. die Durchführung und Genehmigung von 6 Veranstaltungen im Jahr 2017.
Es handelt sich um:
Inthronisation 2017 am 07.01.2017Papst-Johannes-Haus
13. Meringer Garde- und Showtanztreffen am 19.02.2017MZH
Weißwurstfrühstück am 23.02.2017Marktplatz
FKM-Kinderball am 25.02.2017MZH
Rosenmontagsball am 27.02.2017MZH
Open Air am 26.02.2017Marktplatz
Das Faschingskomitee Mering e.V. hat sich in den letzten Jahren im Landkreis mit verschiedenen Veranstaltungen einen Namen gemacht und findet immer großen Zuspruch bei Jung und Alt.
Das FKM Mering e.V. beantragt die Festlegung eines kontinuierlichen Zuschusses.
Für das Jahr in dem kein Umzug stattfindet einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro und in dem Jahr mit Umzug in Höhe von 9.000,00 Euro.
Begründet darauf, das die Verantwortung und der große Kostenfaktor durch steigende Sicherheitsmaßnahmen, GEMA-Gebühren, Kosten für Trainings- und Veranstaltungsräume etc. nicht alleine durch das FKM Mering getragen werden können. Überdies ist bei den Großveranstaltungen mehr Sicherheitspersonal notwendig, wie z. B. bei Umzügen und Open Air Veranstaltungen.
Der Verein fällt nicht unter die Vereinsförderrichtlinien und deswegen wäre ein pauschaler Zuschuss für beide Seiten, dem FKM Mering e.V. und dem Markt Mering, eine Erleichterung.
Es wurde bereits im Rahmen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses diskutiert, dass jährlich ein Pauschalbetrag ohne Vorlage eines Verwendungsnachweises gewährt werden könnte.
Die Voraussetzung für einen Verein ist gemäß Schreiben v. 12.01.2015 vom Finanzamt Augsburg-Land (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO) erfüllt.
Die Zuschüsse und Bauhofleistungen beliefen sich in den letzten Jahren wie folgt:
Jahr | gem. Zuschuss | Bauhofleistungen | Zweck | |
1994 | 1.789,52 € | 0,00 € | kein Umzug | |
1995 | 3.067,75 € | 5.224,22 € | Faschingsumzug fand statt | |
1996 | 0,00 € | 0,00 € | kein Umzug | |
1997 | 3.067,75 € | 10.264,31 € | Faschingsumzug fand statt | |
1998 | 0,00 € | 0,00 € | kein Umzug | |
2000 | 0,00 € | 2.136,89 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2001 | 3.579,04 € | 10.605,03 € | Faschingsumzug fand statt | |
2002 | 1.000,00 € | 2.285,08 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2003 | 3.600,00 € | 8.877,08 € | Faschingsumzug fand statt | |
2004 | 1.000,00 € | 4.443,23 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2005 | 3.600,00 € | 8.572,52 € | Faschingsumzug fand statt | |
2006 | 1.500,00 € | 4.648,22 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2007 | 3.750,00 € | 6.900,55 € | Faschingsumzug fand statt | |
2008 | 0,00 € | 1.006,42 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2009 | 8.000,00 € | 11.474,25 € | Faschingsumzug fand statt | |
2010 | 2.500,00 € | 1.782,10 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2011 | 9.000,00 € | 7.170,44 € | Faschingsumzug fand statt | |
2012 | 0,00 € | 3.856,93 € | kein Umzug - aber Open Air | |
2013 | 8.118,16 € | 8.908,14 € | Faschingsumzug + 3 Veranstaltungen | |
2014 | 11.216,82 € | 10.362,77 € | Faschingsumzug + 6 Veranstaltungen | |
2015 | Es liegt noch kein Verwendungsnachweis vor | 2.607,92 € | kein Umzug - aber Open Air | Lt. HA10.02.2015 (max. 3000,00 €) |
2016 | Es liegt noch kein Verwendungsnachweis vor | | Faschingsumzug + 5 Veranstaltungen | Lt. HA 08.12.2015 (max. 13.500,00 €) |
2017 | | | kein Umzug, aber 6 Veranstaltungen | |
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:
“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: €Einmalig 2017: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die Mittel in Höhe von 5.000,00 € sind im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 1/3000-7000 eingeplant.