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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom Dezember 2016 beantragt das Faschingskomitee Mering e.V. die Durchführung und Genehmigung von 6 Veranstaltungen im Jahr 2017.

 

Es handelt sich um:

 

Inthronisation 2017 am 07.01.2017Papst-Johannes-Haus

13. Meringer Garde- und Showtanztreffen am 19.02.2017MZH

Weißwurstfrühstück am 23.02.2017Marktplatz

FKM-Kinderball am 25.02.2017MZH

Rosenmontagsball am 27.02.2017MZH

Open Air am 26.02.2017Marktplatz

 

Das Faschingskomitee Mering e.V. hat sich in den letzten Jahren im Landkreis mit verschiedenen Veranstaltungen einen Namen gemacht und findet immer großen Zuspruch bei Jung und Alt.

 

Das FKM Mering e.V. beantragt die Festlegung eines kontinuierlichen Zuschusses.

Für das Jahr in dem kein Umzug stattfindet einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro und in dem Jahr mit Umzug in Höhe von 9.000,00 Euro.

 

Begründet darauf, das die Verantwortung und der große Kostenfaktor durch steigende Sicherheitsmaßnahmen, GEMA-Gebühren, Kosten für Trainings- und Veranstaltungsräume etc. nicht alleine durch das FKM Mering getragen werden können. Überdies ist bei den Großveranstaltungen mehr Sicherheitspersonal notwendig, wie z. B. bei Umzügen und Open Air Veranstaltungen.

 

Der Verein fällt nicht unter die Vereinsförderrichtlinien und deswegen wäre ein pauschaler Zuschuss für beide Seiten, dem FKM Mering e.V. und dem Markt Mering, eine Erleichterung.

 

Es wurde bereits im Rahmen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses diskutiert, dass jährlich ein Pauschalbetrag ohne Vorlage eines Verwendungsnachweises gewährt werden könnte.

 

Die Voraussetzung für einen Verein ist gemäß Schreiben v. 12.01.2015 vom Finanzamt Augsburg-Land (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den  §§ 51, 59, 60 und 61 AO) erfüllt.

 

 

 

Die Zuschüsse und Bauhofleistungen beliefen sich in den letzten Jahren wie folgt:

 

Jahr

gem. Zuschuss

Bauhofleistungen

Zweck

 

1994

1.789,52 €

0,00 €

kein Umzug

 

1995

3.067,75 €

5.224,22 €

Faschingsumzug fand statt

 

1996

0,00 €

0,00 €

kein Umzug

 

1997

3.067,75 €

10.264,31 €

Faschingsumzug fand statt

 

1998

0,00 €

0,00 €

kein Umzug

 

2000

0,00 €

2.136,89 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2001

3.579,04 €

10.605,03 €

Faschingsumzug fand statt

 

2002

1.000,00 €

2.285,08 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2003

3.600,00 €

8.877,08 €

Faschingsumzug fand statt

 

2004

1.000,00 €

4.443,23 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2005

3.600,00 €

8.572,52 €

Faschingsumzug fand statt

 

2006

1.500,00 €

4.648,22 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2007

3.750,00 €

6.900,55 €

Faschingsumzug fand statt

 

2008

0,00 €

1.006,42 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2009

8.000,00 €

11.474,25 €

Faschingsumzug fand statt

 

2010

2.500,00 €

1.782,10 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2011

9.000,00 €

7.170,44 €

Faschingsumzug fand statt

 

2012

0,00 €

3.856,93 €

kein Umzug - aber Open Air

 

2013

8.118,16 €

8.908,14 €

Faschingsumzug + 3 Veranstaltungen

 

2014

11.216,82 €

10.362,77 €

Faschingsumzug + 6 Veranstaltungen

 

2015

Es liegt noch kein Verwendungsnachweis vor

2.607,92 €

kein Umzug - aber Open Air

Lt. HA10.02.2015 (max. 3000,00 €)

2016

Es liegt noch kein Verwendungsnachweis vor

 

Faschingsumzug + 5 Veranstaltungen

Lt. HA 08.12.2015 (max. 13.500,00 €)

2017

 

 

kein Umzug, aber 6 Veranstaltungen

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel in Höhe von 5.000,00 € sind im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 1/3000-7000 eingeplant.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Faschingskomitee Mering e.V. für die Durchführung der 6 genannten Veranstaltungen (Inthronisation 2017, 13. Garde-u. Showtanztreffen, Weißwurstfrühstück, Kinderball, Rosenmontagsball, Open Air) im Jahr 2017 nach Vorlage eine Verwendungsnachweises über die vollständigen Einnahmen (Spenden) und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen zur Minderung des Defizites einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro zu gewähren.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, künftig einen pauschalen Zuschuss für die Umzugsjahre in Höhe von 9.000,00 Euro und für die Jahr ohne Umzug in Höhe von 5.000,00 Euro zu bewilligen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, künftig die Kosten der Bauhofleistungen für die 6 genannten Veranstaltungen des Faschingskomitees Mering e.V. zu übernehmen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, künftig dem Faschingskomitee Mering e.V. die Hallennutzungsgebühr für den Kinderball gemäß Vereinsförderrichtlinien C. Hallennutzung Pkt 5 zu erlassen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, künftig dem Faschingskomitee Mering e.V. keine Gebühren für die Nutzung des Marktplatzes für das „Weißwurstfrühstück" und die „Open-Air" Veranstaltung zu berechnen.

 

Diese Regelungen gelten bis einschließlich 2020; danach ist der Sachverhalt zur Prüfung dem Hauptausschuss erneut vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 2

 

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