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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Wie bereits im vorangegangen TOP behandelt, plant der Heimat- und Volkstrachtenverein Almarausch Mering die Errichtung eines Vereinsheimes im Bereich der Hermann-Löns-Straße. Das Vereinsheim wird vom Trachtenverein Almarausch errichtet, dass Grundstück verbleibt im Eigentum des Marktes Mering.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:16.01.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.03.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:06.03.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das entsprechende Flurstück hat drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Neben dem Markt Mering (zwei Flurstücke) gibt es noch einen weiteren Nachbarn. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Für Trachtenheime sind weder in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV), noch in der Stellplatzsatzung des Marktes Mering Regelungen getroffen. Aufgrund Rücksprache mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass für das Trachtenheim 10 Stellplätze (siehe Anlage - Stellplatzübersicht) errichtet werden sollen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach Art und Maß der Nutzung nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 4

 

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