Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Wie bereits im vorangegangen TOP behandelt, plant der Heimat- und Volkstrachtenverein Almarausch Mering die Errichtung eines Vereinsheimes im Bereich der Hermann-Löns-Straße. Das Vereinsheim wird vom Trachtenverein Almarausch errichtet, dass Grundstück verbleibt im Eigentum des Marktes Mering.
II.Fiktionsfrist
Eingang:16.01.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.03.2017
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:06.03.2017
III.Nachbarbeteiligung
Das entsprechende Flurstück hat drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Neben dem Markt Mering (zwei Flurstücke) gibt es noch einen weiteren Nachbarn. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Für Trachtenheime sind weder in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV), noch in der Stellplatzsatzung des Marktes Mering Regelungen getroffen. Aufgrund Rücksprache mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass für das Trachtenheim 10 Stellplätze (siehe Anlage - Stellplatzübersicht) errichtet werden sollen.