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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die Wohnbau GmbH für den Landkreis Aichach-Friedberg plant die Errichtung einen Wohnblocks mit 15 Wohneinheiten im Bereich der Schwägerlstraße. Das geplante Gebäude hat vier Vollgeschosse und Außenmaße von ca. 35 x 14,5 Metern. Die Gebäudehöhe beträgt 8,70 Meter.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:01.02.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:01.04.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:06.03.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

An den vom Bauvorhaben betroffenen Grundstücken grenzen fünf Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne an. Eines davon ist im Eigentum des Marktes Mering. Die erforderlichen Unterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein. Für die geplanten 15 Wohneinheiten sind nach aktueller Stellplatzsatzung des Marktes Mering 15 Stellplätze + 10 % Besucherstellplätze, also insgesamt 17 Stellplätze herzustellen. Der Bauherr hat die notwendigen 17 Stellplätze nachgewiesen. Die Wasserversorgung ist gesichert. Hinsichtlich der Entwässerung wurde von Herrn MBM Lichtenstern folgende Empfehlung abgegeben: Ein Anschluss des Schmutzwassers an die bestehende Kanalisation ist möglich. Das Niederschlagswasser sollte versickert oder abgeleitet werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, da dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   13 : 10

 

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