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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Dieser Bauantrag wurde bereits in der BUA-Sitzung am 12.09.2016 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde damals einstimmig nicht erteilt.

Der entsprechende Beschlußbuchauszug der damaligen Sitzung mit Anlagen (Lageplan, Eingabeplan, Luftbild) liegt als Anlage bei, auf den darin dargestellten Sachverhalt wird verwiesen.

Mit Schreiben vom 07.02.2017 teilt uns das Landratsamt nun mit, daß der Antragsteller gegenüber seinem ursprünglichen Bauantrag das Vorhaben jetzt deutlich reduziert hat.

 

Die entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze vorhandene und damals beantragte Dachkonstruktion wird demnach nicht mehr beantragt. Vorhandene bauliche Anlagen wurden entsprechend zurückgebaut oder werden noch zurückgebaut. Dies wird vom Landratsamt überwacht.

Nach Rückbau dieser baulichen Anlagen verbleibt an der gesamten Grundstücksgrenze lediglich noch eine Grenzmauer mit einer Höhe von 1,67 m, welche nach der BayBO verfahrensfrei ist und damit nicht Gegenstand dieses Bauantrages.

 

Auch die beiden ursprünglich beantragten Holzhütten wurden nun aus dem Bauantrag herausgenommen.

 

Gegenstand des überarbeiteten Antrages ist nun noch eine Kellerabgangsüberdachung mit einer Größe von 3,00 x 2,09 m (Grenzhöhe 2,24 m). Das Landratsamt bittet den Markt Mering, über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Kellerabgangsüberdachung erneut zu entscheiden.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:*

* Mit Schreiben vom 07.02.2017 bittet uns das Landratsamt, über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden, eine konkrete Frist wurde nicht gesetzt.

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Antragsteller hat die ursprünglich beantragten baulichen Anlagen deutlich reduziert und will nun lediglich noch eine Kellerabgangsüberdachung errichten. Diese hält die nach Art. 6 BayBO zulässigen Maße für eine Grenzbebauung ein und ist somit baurechtlich zulässig.

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

0:13

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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