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Sachverhalt:

Der Straßenverkehrsbehörde liegt der gemeinsame Antrag eines Meringer Bürgers und einer Meringer Bürgerin vor.

 

Diese beantragen eine sog. Bedarfsfußgängerampel (rechtlich als Lichtzeichenanlage / Fußgängerschutzanlage bezeichnet).

 

Diese wird beantragt sowohl für die Position der Münchener Straße, nahe Einmündung

Zettlerstraße, als auch für die Position Unterberger Straße nahe Einmündung Paarangerweg.

Die genauen Positionen sind in den Anlagen auf den Plänen vermerkt.

 

Alternativ zu den Fußgängerschutzanlagen werden an den identischen Stellen Querungs-

hilfen (sog. Mittelinseln) beantragt.

 

Um die umfassenden Ansichten und Einschätzungen der Antragsteller nicht durch Änderung der Wortwahl unabsichtlich zu verändern, ist der gesamte Briefwechsel mit allen Antragsschreiben und Ergänzungen als jeweilige Anlage beigefügt.

 

Anmerkung: Die von den Antragstellern erwähnte Unterschriftenliste wurde von 59 Personen mit Wohnsitz Mering unterzeichnet. Folgender Wortlaut wurde dabei unterzeichnet:

„Ich befürworte die Errichtung von je einer Bedarfsfußgängerampel an der Kreuzung Unterberger Straße zur Münchener Straße und anstelle des Zebrastreifens in der Münchener Straße Nähe Zettlerstraße“.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beteiligende

Polizeiinspektion Friedberg hat hierzu ausführlich Stellung genommen. Das dreiseitige Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich der Stellungnahme an.

 

Anmerkung zu Querungshilfen: Nach Rücksprache mit dem technischen Bauamt erfordert solche eine Mittelinsel eine Mindestbreite von ca. 2,50 m bis 3,00 m.

Als Haupterschließungsstraße wird je Fahrtrichtung eine Fahrbahnbreite von mindestens 2,75 m, besser 3,00 m gefordert. An beiden beantragten Positionen wird die Fahrbahnbreite von insg. 8 m unterschritten. Einzig im Bereich der Unterberger Straße (nahe Einmündung Paarangerweg)  könnte man unter baulicher Einbeziehung und somit Wegfall des dortigen Parkstreifens und der Bedarfshaltestelle ggf. eine Querungshilfe andenken.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wäre die Errichtung von Querungshilfen durchaus eine sinnvolle Maßnahme, die allerdings mangels erforderlicher Straßenbreiten im Bereich Münchener Straße nicht umsetzbar ist. Im Bereich der Unterberger Straße wären hierzu, wie bereits erwähnt, aufwändige bauliche Maßnahmen erforderlich. Ob hierdurch die erforder-

liche Breite tatsächlich erreicht würde, bedürfte aber einer intensiven Überprüfung.

 

Die Münchener Straße ist zudem durch einen Fußgängerüberweg sicher überquerbar.

 

Die Unterberger Straße ist in dem Bereich, für den die Querungshilfe beantragt wurde, in beide Richtung gut einsehbar und wird auch nicht durch parkende Autos verdeckt. Zudem ist die Straße in diesem Bereich nicht übermäßig breit.

 

Dass in den letzten Jahren kein Schulwegunfall in diesen Bereichen verzeichnet wurde, ist erfreulich und definitiv kein Hinweis darauf, dass in nächster Zeit der erste Unfall passieren werde.

 

Für die beantragten Lichtzeichenanlagen fehlt es an den vorgeschriebenen, verkehrsrecht-

lichen Voraussetzungen, was in der Stellungnahme der Polizei veranschaulicht wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, (im Falle der Ablehnung der Beschlussvorschläge) siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Nach Rückfrage beim Marktbauamt ist eine Schätzung der Kosten für die Lichtzeichen-anlagen im Vorfeld kaum realistisch zu beziffern. Ähnliche Anlagen sind durchaus im unteren fünfstelligen Bereich anzusiedeln und von einer Vielzahl von Variablen abhängig.  Eine belastbare Zahl für eine Straßen- verbreiterung im Bereich der Unterberger Straße für die Errichtung einer Querungshilfe liegt nicht vor.

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Nr. 1)

Der Antrag auf Errichtung von 2 Fußgängerschutzanlagen wird sowohl für die Position der Münchener Straße, nahe Einmündung Zettlerstraße, als auch für die Position Unterberger Straße nahe Einmündung Paarangerweg, mangels verkehrsrechtlicher Voraussetzungen  abgelehnt.

 

 

 

Nr. 2)

Der Antrag auf Errichtung von Querungshilfen wird sowohl für die Position der Münchener Straße, nahe Einmündung Zettlerstraße, als auch für die Position Unterberger Straße nahe Einmündung Paarangerweg, wegen des Mangels der erforderlichen Restbreiten abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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