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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Aichach Friedberg vom 04.12.1995 wurde der gestellte Bauantrag „Umbau der Mühle II“ genehmigt. Mit Bescheid vom 30.12.1996 wurde ein Tekturantrag (Verlegung Fluchttreppe und Fluchttüre im Bereich des Dachgeschosses) vom Landratsamt Aichach-Friedberg genehmigt. In beiden damaligen Verfahren wurde im 1. Dachgeschoss eine Nutzung als Gymnastikraum/Volkshochschule (mit WC's) vorgesehen, für das 2. Dachgeschoss wurden keine Pläne eingereicht.

 

Derzeit werden die Räumlichkeiten im 1. und 2. Dachgeschoss der Mühle II durch das „Neue Theater Mering“ für Theateraufführungen genutzt. Im 1. Dachgeschoss befindet sich eine Bühne mit Zuschauerbereich für maximal 99 Zuschauer (mit WC's). Im 2. Dachgeschoss/Dachspitz befinden sich 3 Lagerräume, die zur Lagerung von Dekorationen, Bühnenausstattungen, Kostümen und als Schmink- und Umkleideräume genutzt werden. Der Markt Mering wurde deshalb vom Landratsamt aufgefordert, einen Antrag auf Nutzungsänderung für die entsprechenden Räumlichkeiten einzureichen.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:22.02.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:22.04.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:27.03.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es existiert nur ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinne. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB ein.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Nutzungsänderung, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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