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Sachverhalt:

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigten Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 26.01.2017 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

1. Neubau eines Bürogebäudes, Lechstr. 7

2. Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in ein Kleingewerbe - Friseursalon, Am    Unterfeld 3

 

b) Vorhaben der Gebäudeklasse 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

1. Überdachung eines bestehenden Fahrsilos mit Erweiterung, Augsburger Str. 49, 49 a

 

 

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Beschluss

Beschluss:

-/-

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Abstimmungsergebnis:

-/-

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