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Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, einen im Bau- und Umweltausschuss getroffenen Beschluss vom 09.11.2015 aufzuheben.

 

Dieser Beschluss mit der Top Nr. Ö 11 sieht vor, einen Fußgängerüberweg in der Münchener Straße zwischen HsNr. 29 und 32 anzuordnen.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Bescheid vom 24.02.2017 unter Ziffer 1

 

beschieden, dass der Beschluss bis zum 05.05.2017 aufzuheben ist.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg kündigt die rechtsaufsichtliche Ersatzvornahme an, so dem Bescheid nicht fristgerecht nachgekommen wird.

 

Anmerkung:

Im Bescheid des Landratsamtes wird unter Ziffer 1 Zeile 2 der Begriff

„Errichtung einer Querungshilfe“ verwendet. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde dieser Begriff verwendet, da dieser Teil des Titels der ursprünglichen Beschlussvorlage war.

Im Folgetext wird dann der Begriff „Fußgängerüberweg“ verwendet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

siehe Bescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Beschluß im Bau- und Umweltausschuss vom 09.11.2015, Top Nr. Ö 11 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:   12 : 12

 

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