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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens soll nördlich des landwirtschaftlichen Hauptgebäudes zu den vorhandenen drei Getreidesilos noch ein viertes errichtet werden. Die bauliche Ausführung orientiert sich in den Abmessungen und in der Gestaltung an den bestehenden Silos.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:06.04.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:06.06.2017

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:22.05.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 4 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Ein Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt (ihm gehören 2 der vorgenannten Nachbargrundstücke), ein Nachbargrundstück gehört dem Bauherrn selbst.

Ein Nachbar hat nicht zugestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es ist zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

 

MGR Bachmeir hat wegen persönlicher Betroffenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.

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