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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller hat die Errichtung eines Fitnesscenters auf dem Grundstück Lechstraße 6 mit Verbindungsgang zum Bestandsgebäude Lechstraße 2 im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Derzeit sind auf dem Grundstück Lechstraße 6 bereits Container aufgestellt. Da diese vor Beginn der Bauphase abgebaut werden müssten, beantragt der Antragsteller in diesem Zuge als Ausweichlösung die Errichtung von zwei Containern als provisorische Unterrichtsgebäude, sowie 13 PKW-Stellplätze im Bereich der Grünfläche an der Einmündung Lechstraße - Schloßmühlstraße. Die beiden betroffenen Flurstücke befinden sich im Eigentum des Marktes Mering und sind derzeit bereits an den Antragsteller verpachtet. Die Container werden nur vorübergehend bis zum Abschluss der Baumaßnahme bzw. für den Zeitpunkt von maximal zwei Jahren an dieser Stelle aufgestellt. Die entsprechenden Flurstücke werden danach in den Ursprungszustand zurückversetzt.

 

Die eingeschossigen Container (Höhe 2,81 Meter) sind mit den Maßen von 14,795 x 6,0 Metern (Werkraum mit Toilette) bzw. 17,765 x 6,0 Metern (Bewegungs- und Sportraum mit Umkleide und Toilette) geplant.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:24.03.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:24.05.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:22.05.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vor. Die Eigentümer zweier angrenzenden Grundstücke haben dem Vorhaben zugestimmt. Die Eigentümerin des anderen Grundstücks, Flur-Nr. 2941/3 (derzeit unbebaut) hat dem Vorhaben nicht zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“. Die entsprechende Fläche ist Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt. Für das Vorhaben ist daher eine Befreiuung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ hinsichtlich der Festsetzung der Baugrenzen, sowie hinsichtlich der Festsetzung der entsprechenden Fläche als Grünfläche nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben (provisorische Errichtung von 2 Containern und 13 Stellplätzen für die Dauer von 2 Jahren), sowie zu den beiden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 "Holzgartenweg“ bezüglich des Überschreitens der Baugrenzen und der Festsetzung der entsprechenden Fläche im Bebauungsplan als Grünfläche.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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