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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 06. März 2017 bis einschließlich 07. April 2017 statt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach

3.

Wasserwirtschaftsamt

4.

Herrn Kreisbrandrat Ben Bockemühl

5.

Bayernwerk AG

6.

Gemeindeverwaltung Kissing

7.

Gemeindeverwaltung Merching

8.

Gemeindeverwaltung Ried

9.

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

10.

Staatliches Bauamt

11.

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

12.

Industrie- und Handelskammer

13.

Abwasserzweckverband "Obere Paar"

14.

Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering H. Günther Schuster

15.

Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Mayer

16.

Zweckverband zur Wasserversorung

17.

Handwerkskammer für Schwaben

18.

Mering Aktuell e.V.

19.

Agenda 21

20.

Herr Küppersbusch im Hause

21.

Frau Mihatsch im Hause

22.

MBM Lichtenstern im Hause

23.

Wasserwerk H. Gerlsbeck im Hause

 

Von diesen 23 Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt sechs Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:

 

1. Landratsamt Aichach-Friedberg (3 Fachstellen)

 

3.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

5.

Bayernwerk AG

10.

Staatliches Bauamt Augsburg

 

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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