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Sachverhalt:

 

Inhalt der Stellungnahme:

Die Bereiche unterschiedlicher Nutzung sind durch eine Perlschnur zu trennen. Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung, die jedoch gemäß der Päambel durch die erste Änderung ersetzt wird und nicht mehr anwendbar ist, enthält die erste Änderung nahezu keine Festsetzungen mehr zum Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Gestaltung, Bodenschutz, Grünordnung und Immissionsschutz.

Es besteht keine Festsetzung, dass über die Änderungen hinaus die Festsetzungen der ursprünglichen Fassung gelten würden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Änderungssatzung wird dahingehend ergänzt, dass über die Änderungen hinaus, die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes weiter gelten.

Die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen wird mit aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Anregung stattzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis: 21 : 0

 

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