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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 mit gleichzeitiger Billigung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 06.03.2017 bis 07.04.2017 statt. Es gingen Bedenken und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen Tagesordnungspunkten behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planunterlagen notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 04.05.2017 eingearbeitet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 in der Fassung vom 04.05.2017 und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

                                             abwesend MGRin Häberle

 

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