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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende gibt ein Schreiben eines Anwohners des Uferwegs bekannt. Der Anwohner beschwert sich darin über die Anbringung über die Anbringung eines Gehwegschildes am Uferweg.

 

Der Uferweg ist als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Gehweg)  nur für Fußgängerverkehr gewidmet, somit ist ein Befahren grundsätzlich nicht möglich. Allerdings ist dies für einen Anlieger mit Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehweges weiterhin erlaubt und notwendig, um seine Garage anzufahren.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass es keine rechtliche Lösung gibt, die alle Anwohner zufrieden stellen kann. Der Vorsitzende teilt ferner mit, dass er sich bereits selbst um eine Schlichtung der nachbarschaftlichen Dissonanzen bemüht habe und sich auch weiterhin darum bemüht.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

-/-

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Abstimmungsergebnis:

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