Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 03.04.2017 wurde bereits die Gestaltung des öffentlichen Bereiches vor dem Grundstück Flur Nr. 300/11, Lindenweg festgelegt. Demnach sollte der öffentliche Bereich zum Privatbereich mit einem Granit-Einzeiler abgegrenzt und der öffentliche Stellplatzbereich mit einem Rasenfugenpflaster gepflastert werden. Zusätzlich wurde festgelegt, dass neben der Garagenzufahrt eine Pflanzfläche für einen Baum, wie im Bebauungsplan dargestellt entstehen soll. Bis auf die Pflanzfläche für den Baum wurden die Vorgaben durch den Bauherrn umgesetzt.
Da die Erstellung der Pflanzinsel Sache der Gemeinde ist, wird vorgeschlagen, diese im Zuge des Endausbaus von Seiten der Gemeinde erstellen zu lassen.
Um zukünftig solche Probleme bei der Herstellung der Grundstückszufahrten zu vermeiden sollte das Ing. Büro Berkmann beauftraget werden, eine Planung der gemeindlichen Seitenstreifen im Baugebiet zu erarbeiten. Nach Zustimmung durch den Gemeinderat kann diese dann den betroffenen Grundeigentümern zur Herstellung der Grundstückszufahrten zur Hand gegeben werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag
Haushaltsmittel für Planungskosten sind im Hashalt für 2017 berücksichtigt.