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Sachverhalt:

Für die geplante Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 62/2 der Gemarkung Schmiechen, hier DHH 2 wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.

Für das geplante Bauvorhaben gibt es eine genehmigte Bauvoranfrage, welche bereits mehrmals verlängert wurde. Der erteilte Bescheid hat immer noch Gültigkeit.

Das Baugrundstück ist nicht überplant, wodurch das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird, wonach sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein muss.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses, hier DHH 2 auf dem Grundstück Flur Nr. 62/2 der Gemarkung Schmiechen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend dem § 34 BauGB in die Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert, weshalb das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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