Reduzieren

Sachverhalt:

Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 62/2 der Gemarkung Schmiechen  wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.

Das Baugrundstück ist nicht überplant, wodurch das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird, wonach sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein muss.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 62/2 der Gemarkung Schmiechen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend dem § 34 BauGB in die Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert, weshalb das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.