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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid für den Einbau einer Betriebleiterwohnung im 3. Stock des bestehenden Firmengebäudes in der Geßweinstraße 3. Die Kubatur des Bestandsgebäude bleibt dabei unverändert. Laut Eingabeplan sind drei Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein Hausarbeitsraum, zwei Bäder, eine Küche mit Esszimmer, eine Speisekammer, ein WC, ein weiterer Wohnraum sowie eine Lagerfläche geplant.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:13.04.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:13.06.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.06.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es bestehen drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage, diese müssen aber im endgültigen Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 36 BauGB, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:3

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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