Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid für den Einbau einer Betriebleiterwohnung im 3. Stock des bestehenden Firmengebäudes in der Geßweinstraße 3. Die Kubatur des Bestandsgebäude bleibt dabei unverändert. Laut Eingabeplan sind drei Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein Hausarbeitsraum, zwei Bäder, eine Küche mit Esszimmer, eine Speisekammer, ein WC, ein weiterer Wohnraum sowie eine Lagerfläche geplant.
II.Fiktionsfrist
Eingang:13.04.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:13.06.2017
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.06.2017
III.Nachbarbeteiligung
Es bestehen drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage, diese müssen aber im endgültigen Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |