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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 11.04.2017 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Es sind insgesamt 10 Bauanträge eingereicht zur Errichtung von 2 x 3  Reihenhäusern (also 6 Reihenhäuser) und 2 Doppelhäusern (also 4 Doppelhaushälften) für das Baugebiet Oberfeld I

 

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1.Teilabbruch eines bestehenden Gebäudes, Neuerrichtung einer Giebelwand und Neubau eines Anbaues in der Dorfstr. 2, Meringerzell

2.Errichtung einer Terrassenüberdachung, Parsevalstr. 4

3.Einbau einer Dachgaube auf der Nordseite und Fassadenänderung auf der Ostseite des Wohnhauses, Pestalozzistr. 69

4.Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Augsburger Str. 41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

-/-

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Abstimmungsergebnis:

-/-

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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