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Sachverhalt:

Beim anstehenden Ausbau der Meringerzeller Straße soll auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden.

 

In der Sitzung vom 17.11.2011 beschloß der Marktgemeinderat u. a.:

 

„Eine komplette Erneuerung der Beleuchtung in ganzen Straßenzügen bzw. Teilabschnitten erfolgt wie bisher auch künftig nur im Zusammenhang mit Straßenausbaumaßnahmen. In diesem Fall besteht für die Gesamtmaßnahme entsprechende Beitragspflicht nach der ABS.“

 

Seitdem wurden die Bouttevillestraße und die Nikolaistraße ausgebaut und mit LED-Leuchten der Firma Ludwig Leuchten ausgestattet.

 

Im Zuge des Ausbaus der Nikolaistraße äußerten die Anwohner Kritik am Vorgehen der Gemeinde. Bis dahin wurden die LED-Leuchten ausschließlich bei der Firma Ludwig Leuchten (Mering) beschafft, da zum Zeitpunkt der Entscheidung von anderen Herstellern keine marktreifen Produkte angeboten wurden. Dieses Vorgehen war auch nicht zu beanstanden. Im Rahmen der Einwendungen von Bürgern im Zuge der Maßnahmen "An der Leite" und "Am Sommerkeller" hatte das Landratsamt Aichach-Friedberg als Rechtsaufsichtbehörde diese Vergabepraxis als korrekt beurteilt. Weiter heißt es in diesem Schreiben vom 12.08.2011:

 

"(...) Allerdings wird dies künftig für weitere Straßenzüge anders zu beurteilen sein, da sich die Marktverhältnisse insofern grundlegend geändert haben, als nun viele Anbieter für LED-Lampen vorhanden sind. Da bei allen Vergaben grundsätzlich Wettbewerb vorliegen muß, ist eine freihändige Vergabe mit Einbeziehung einer einzigen Firma nur dann zulässig, wenn aus besonderen Gründen nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt, § 3 Abs. 5 Nr. 1 VOB/A bzw. § 3 Abs. 5 Buchstabe l VOL/A. Die einmalige Entscheidung für einen bestimmten Leuchtentyp auch hinsichtlich einer einheitlichen Wartung erscheint nicht ausreichend stichhaltig, um damit auf einen langen Zeitraum Vergaben nur an eine bestimmte Firma zu begründen. Bei Vorgabe eines bestimmten Erscheinungsbildes und der Vorgabe bestimmter Teile, die regelmäßig gewartet oder getauscht werden müssen, ist ein Wettbewerb möglich. Es kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass eine heute ausgesuchte Leuchte unverändert 30 Jahre lang zu beziehen sein wird."

 

Daraus folgte, daß die Beschaffung der Beleuchtung in der Nikolaistraße ausgeschrieben werden mußte. Bei VOL-Vergaben sind in der Ausschreibung die Wertungskriterien zu benennen und zu gewichten, um die Ausschreibung transparent zu gestalten. Dabei spielt der Preis eine gewichtige Rolle, weitere Kriterien können im Fall der Straßenbeleuchtung z. B. Wartungsfreundlichkeit, Verbrauch, Anforderungen an die Lichttechnik usw. sein.

 

Der Marktgemeinderat beschloß daraufhin am 23.02.2012:

 

„Die Beschaffung von Straßenleuchten für die Nikolaistraße im Zuge des Ausbaus der Straße wird nach den Vergaberichtlinien ausgeschrieben. Die Kosten werden nach der Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt.“

 

In der Angebotswertung ergab sich, daß das Angebot der Firma Ludwig Leuchten als wirtschaftlichstes Angebot beurteilt wurde.

 

Falls die Leuchten für die Meringerzeller Straße ohne Ausschreibung bei der Firma Ludwig beschafft werden sollen, können diese Kosten wegen Nichtbeachten der Vergaberichtlinien nicht als beitragsfähig auf die Anlieger umgelegt werden. Die vollständigen Kosten blieben deshalb beim Markt Mering:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

In den Jahren 2017 und 2018 sind bei HHSt. 6700-3501.095 Beitragseinnahmen in Höhe von 51.000 € veranschlagt. Baukosten und Baunebenkosten sind in diesen Jahren bei den HHSt. 6700-9420.095 und 6700-9600.095 in Höhe von 56.000 € eingeplant.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Beschaffung von Straßenleuchten für die Meringerzeller Straße im Zuge des Ausbaus der Straße wird nach den Vergaberichtlinien ausgeschrieben. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung werden nach der Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Fachplanungsbüro mit der Ausschreibung zu beauftragen und das wirtschaftlichste Angebot für die Leuchten zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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