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Sachverhalt:

Nachdem die Erschließung des Baugebietes mittlerweile läuft, auch der Kaufpreis nach den vorläufig anfallenden Kosten feststeht und darüber hinaus jeden Tag Interessenten in der Verwaltung anrufen, muß die Bauplatzvergabe geregelt werden.

Aus den bisherigen Diskussionen zu diesem Thema konnte entnommen werden, daß ein Einheimischenmodell im klassischen Sinne (subventionierte günstige Bauplätze für Einheimische und teurere Bauplätze für Ortsfremde) nicht angestrebt wird.

Vielmehr ist geplant, die Bauplätze im freien Verkauf zu einem einheitlichen Baulandpreis zu veräussern.

Da die Nachfrage nach unserer Vormerkliste hier immens ist (derzeit über 400 unverbindliche Vormerkungen), stellt sich zwangsläufig die Frage, nach welchem Modus und nach welcher Reihenfolge die Bewerber hier ausgewählt werden.

Ein denkbares Modell wäre dabei ein Punktesystem, wonach alle Bewerber nach diesem System Punktzuschläge oder im Einzelfall auch Punktabschläge erreichen können. Somit ergibt sich dann nach Auswertung für jeden Bewerber eine Punktzahl, nach der die Bewerber in eine Reihenfolge gebracht werden (Platzziffer 1 ist demnach der Bewerber mit den meisten Punkten).

Nach dieser Reihenfolge könnten dann die Bauplätze vergeben werden, wobei über den genauen Ablauf noch eine nähere Regelung getroffen werden muß.

 

In der Anlage ist ein Entwurf von Vergaberichtlinien beigefügt, die so nach Ansicht der Verwaltung sinnvoll und umsetzbar wären.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Auch wenn man kein Einheimischenmodell anwendet und die Bauplätze unter allen Bewerbern frei vergibt, wäre nach Ansicht der Verwaltung ein Punktesystem eine gerechte Lösung, um aus der Vielzahl der Bewerber eine Auswahl zu treffen. Diese Lösung hätte auch den Vorzug, daß man Meringer Bürger durchaus im Rahmen der Puntkevergabe berücksichtigen könnte, so daß diese dadurch gegenüber Ortsfremden zusätzliche Punkte erreichen können. Gleichwohl werden dadurch Ortsfremde nicht bei der Vergabe ausgeschlossen, da auch diese durch die übrigen Kriterien ebenfalls punkten können und so durchaus auch in den Genuß eines Bauplatzes kommen können. Dadurch dürfte den Forderungen der EU-Kommission nachgekommen sein, wonach Ortsfremde bei der Vergabe von Bauplätzen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden dürfen.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Enzensberger:

 

Der Marktgemeinderat beschließt das Ende der Debatte und die Zurücknahme der Vorlage in den Vergabeausschuss.

 

Abstimmungsergebnis  2 : 21

 

Der Marktgemeinderat ist nach eingehender, kontroverser Diskussion übereingekommen, über sämtliche Punkte des Kriterienkataloges einzeln abzustimmen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.  Zulassungsvoraussetzungen

     zu 1. a)....... in der Gemeinde Mering....... soll gestrichen werden (Antrag MGR Bachmeir)

              b) komplette Streichung der Voraussetzungen (Antrag MGR Bader und Widmann)

 

2. Vergabekriterien

     a) Berufstätigkeit in Mering

     ergänzt: ....oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben oder eine in Mering

     gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben.

     gestrichen: ......oder selbständige Tätigkeiten  

 

   b) Antrag von MGRin von Thienen auf komplette Streichung des Kriteriums.

 

   c) Kinder

       1. wie vorgeschlagen

       2. Kinder von 0-14 Jahren (20 Punkte)

           Kinder ab 15 Jahren      (15 Punkte)

 

3. Ehrenamtliche Tätigkeiten

   a) Grundsätzlich mit den Kriterien einverstanden

   b) Antrag  MGRin von Thienen: 15 statt 20 Punkte

   c) Antrag MGRin von Thienen: ...oder zum Stichtag die Voraussetzungen erfüllen und die

       Ehrenamtskarte bis zum Bewerbungsschluss nachreichen.

   d) Ergänzung:  .....in dem satzungsgemäßen Vorstand.....

   e) Änderung:....oder einer anderen örtlichen Rettungsorganisation 

   f) Änderung:  25 statt 20 Punkte bei Feuerwehr und Rettungsorganisation 

 

3.1 Punkteabschläge

      a) Antrag MGRin von Thienen: Dieser Punkt soll komplett gestrichen werden.

          Gleichzeitig sind alle Hinweise auf Punkteabschläge im gesamten Vergabekatalog ent-

          sprechend zu streichen.

 

3.2 Vergabesystem

      Der Hinweis, dass der Marktgemeinderat im Einzelfall durch Beschluss eine abweichende

      Entscheidung vom Vergabesystem treffen kann, ist komplett zu streichen.

 

3.3 Vergabebedingungen

      a) Punkt 7: Vertragsstrafe 100,-- EUR pro qm Bauland

      b) Punkt 8: Kaufpreisaufzahlung in Höhe von 100,-- EUR pro qm Bauland

      c) Punkt 8: hier soll Buchst. d eingefügt werden: In schwerwiegenden, persönlichen Fällen

          wie z.B. Invalidität, schwere Erkrankung oder Tod kann im Einzelfall von der Regelung

          abgewichen werden. Hierüber entscheidet der Marktgemeinderat.

 

4. Abschließender Beschluss

    Der Marktgemeinderat beschließt als Stichtag für die Vergaberichtlinien den 01.06.2017. Der

    Entwurf der Vergaberichtlinien, unter Einarbeitung aller beschlossenen und beratenen

    Änderungen und Ergänzungen, ist dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung zur

    Beschlusssfassung vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

1. a) 13 : 10

1. b)     9 : 14      abgelehnt 

2. a) 19 : 3        abwesend MGR Eser

2.b)  3 : 20       abgelehnt

2.c)1.  8 : 15       abgelehnt

2.c)2. 12 : 11

3.a)      20 : 3

3.b)  3 :22       abgelehnt

3.c) 23 : 0

3.d) 20 : 2       abwesend MGR Eser

3.e)      23 : 0

3.f) 18 : 4       abwesend MGR Enzensberger

3.1 a)   20 : 2       abwesend MGR Spengler

3.2       15 : 6       abwesend MGR Spengler und Enzensberger

3.3 a)   23 : 0

3.3 b)   20 : 2       abwesend MGR Heinrich  

3.3.c    23 : 0

4. 23 : 0

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