Beschluss:
1. Zulassungsvoraussetzungen
zu 1. a)....... in der Gemeinde Mering....... soll gestrichen werden (Antrag MGR Bachmeir)
b) komplette Streichung der Voraussetzungen (Antrag MGR Bader und Widmann)
2. Vergabekriterien
a) Berufstätigkeit in Mering
ergänzt: ....oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben oder eine in Mering
gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben.
gestrichen: ......oder selbständige Tätigkeiten
b) Antrag von MGRin von Thienen auf komplette Streichung des Kriteriums.
c) Kinder
1. wie vorgeschlagen
2. Kinder von 0-14 Jahren (20 Punkte)
Kinder ab 15 Jahren (15 Punkte)
3. Ehrenamtliche Tätigkeiten
a) Grundsätzlich mit den Kriterien einverstanden
b) Antrag MGRin von Thienen: 15 statt 20 Punkte
c) Antrag MGRin von Thienen: ...oder zum Stichtag die Voraussetzungen erfüllen und die
Ehrenamtskarte bis zum Bewerbungsschluss nachreichen.
d) Ergänzung: .....in dem satzungsgemäßen Vorstand.....
e) Änderung:....oder einer anderen örtlichen Rettungsorganisation
f) Änderung: 25 statt 20 Punkte bei Feuerwehr und Rettungsorganisation
3.1 Punkteabschläge
a) Antrag MGRin von Thienen: Dieser Punkt soll komplett gestrichen werden.
Gleichzeitig sind alle Hinweise auf Punkteabschläge im gesamten Vergabekatalog ent-
sprechend zu streichen.
3.2 Vergabesystem
Der Hinweis, dass der Marktgemeinderat im Einzelfall durch Beschluss eine abweichende
Entscheidung vom Vergabesystem treffen kann, ist komplett zu streichen.
3.3 Vergabebedingungen
a) Punkt 7: Vertragsstrafe 100,-- EUR pro qm Bauland
b) Punkt 8: Kaufpreisaufzahlung in Höhe von 100,-- EUR pro qm Bauland
c) Punkt 8: hier soll Buchst. d eingefügt werden: In schwerwiegenden, persönlichen Fällen
wie z.B. Invalidität, schwere Erkrankung oder Tod kann im Einzelfall von der Regelung
abgewichen werden. Hierüber entscheidet der Marktgemeinderat.
4. Abschließender Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt als Stichtag für die Vergaberichtlinien den 01.06.2017. Der
Entwurf der Vergaberichtlinien, unter Einarbeitung aller beschlossenen und beratenen
Änderungen und Ergänzungen, ist dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung zur
Beschlusssfassung vorzulegen.