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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller stellt einen Tekturantrag auf zur bereits genehmigten Abgrabung von Kies und Lehm.

 

In der seit 09.11.2005 genehmigten Kies- und Lehmabgrabung am Schnittpunkt der Kreisstraße AIC 18 zur Staatsstraße 2052, westlich von Steindorf wurden von 2006 bis 2014 Materialien (kiesige und lehmige Rohstoffe für Damm- und Straßenbauzwecke, sowie Lehm für die Herstellung von Hintermauerziegel) entnommen. Derzeit befindet sich die Grube in der Phase der Wiederverfüllung und Rekutivierung. Gleichzeitig findet die Entfernung von durch Dritte unzulässigerweise verfülltem Material statt.

 

Eine geplante Erhöhung der Wiederverfüllkapazitäten um ca. 50.000 m3 führt zur Notwendigkeit der Einreichung eines Tekturplanes bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Aichach-Friedberg). Darin werden eine geplante Änderung der Geländemodellierung und eine Erweiterung der Biotopfläche beantragt. Der Status quo vom Juli 2016 der laufenden Wiederverfüllungsarbeiten ist dem Detailverfüllplan Nr. 04 zu entnehmen. Eine Darstellung der erweiterten Biotopfläche, sowie eine Gegenüberstellung der Höhenkoten nach der ursprünglichen und der aktuellen Planung ist im Rekultivierungsplan Nr. 05, sowie in den Rekultivierungsabschnitten Nr. 06a und 06b zu finden.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:05.05.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:05.07.2017

Nächste Gemeinderatssitzung:22.06.2017

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es existiert ein Nachbar im baurechtlichen Sinne. Eine entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Abgrabung ist genehmigungspflichtig nach Art. 6 BayAbgrG. Die ist zulässig nach §§ 29, 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen lag bislang nicht vor, wurde aber durch das Landratsamt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzt.

 

Die Genehmigung ist nach Art. 9 BayAbgrG zu erteilen, da das Vorhaben unter Beachtung der mit der Abgrabungsgenehmigung verbundenen Bedingungen und Auflagen mit den öffentlich- rechtlichen Vorschriften im Einklang steht, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

GR Pschorr nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach §§ 29, 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, sowie den Vorschriften des BayAbgrG zulässig ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7:0

 

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