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Sachverhalt:

Die Erhebung einer Verpflegungsgebühr bei Teilnahme am Mittagessen in den gemeindlichen Kindertagesstätten wird in § 1 Buchstabe b der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Mering (GS/KITAS) vom 01.01.2016 geregelt.

 

Die Höhe der Gebühr wird gem. § 5 Ziffer 4 dieser Satzung durch Beschluß des Hauptausschusses bzw. des Gemeinderates festgelegt.

 

Bislang wird für Kinder unter drei Jahren eine Gebühr von 2,20 EUR je Mittagessen erhoben, für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr beträgt die Gebühr 2,60 EUR.

 

Die Kindertagesstätte „Sommerkeller“ verfügt seit vielen Jahren über eine Hauswirtschaftskraft, die das Mittagessen in der Küche der Einrichtung selbst zubereitet, die Kindertagesstätten „Haus der kleinen Freunde - Farbkleckse“ und „Kapellenberg“ beziehen ihr Mittagessen von Dienstleistern, das sind die Bio-Metzgerei Mödl (Prittriching) und die Fernküche Forster (Aindling). Diese beiden Kindertagesstätten sind nur mit Verteilküchen ausgestattet.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.10.2015 wurde beschlossen, die Kosten pro Mittagessen für alle drei Einrichtungen erneut im Jahr 2017 zu berechnen.

 

In der Berechnung wurden in der Kindertagesstätte „Sommerkeller“ die Personalkosten der Hauswirtschafterin und die Kosten der Lebensmittel einbezogen, in den beiden anderen Einrichtungen bildeten die Rechnungen der Lieferanten die Berechnungsgrundlage. Nicht berücksichtigt wurden die übrigen Kosten wie Raum- oder Energiekosten, Kosten der Ausstattung usw. Eingerechnet wurde die Anwesenheitsrate der Kinder. Als Berechnungszeitraum wurde der 01.03.2016 bis 28.02.2017 gewählt.

 

Unabhängig von den tatsächlichen Kosten pro Einrichtung sollte in allen Einrichtungen dieselbe Gebühr erhoben werden, auch die Betreuungsgebühr selbst ist in allen Einrichtungen gleich hoch.

 

Die Gebühr für unter Dreijähirge erhöht sich also um 0,10 € auf 2,30 EUR pro Mittagessen, für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bleibt die Gebühr unverändert bei 2,60 EUR.

 

Es wird vorgeschlagen, die Erhöhung ab 01.09.2017 mit dem Beginn des neuen Kindergartenjahres umzusetzen.

 

 

Es wird vorgeschlagen, die Berechnung in einem Rhythmus von zwei Jahren fortzuschreiben, da sich nicht nur die Preise der Lieferanten verändern, sondern sich auch Erhöhungen des Tarifentgeltes und die allgemeine Teuerung der Lebensmittel auf die Kosten auswirken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Die Höhe der Einnahmen sollte die Ausgaben für die Herstellung des Mittagessens bzw. die Lieferung des Mittagessens decken.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf Grundlage des § 1 Buchstabe b i. V. m. § 5 Ziffer 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Mering (GS/KITAS) vom 01.01.2016 die Verpflegungsgebühr für die Teilnahme am Mittagessen in den gemeindlichen Kindertagesstätte wie folgt:

die Gebühr für Kinder unter drei Jahren beträgt 2,30 EUR je Mittagessen, für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr 2,60 EUR. Diese Verpflegungsgebühr wird mit Wirkung vom 01.09.2017 erhoben.

 

Die Gebühr für das Mittagessen ist im Jahr 2019 neu zu berechnen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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