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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.06.2017 beantragt der BUND-Naturschutz, dass gemeindliche öffentliche Grünflächen nur zweimal im Jahr gemäht werden und zwar Ende Juni und im Herbst (auf anliegendes Schreiben wird verwiesen).

 

Ebenso wird verwiesen auf die Stellungnahme des Bauhofleiters Herrn Hirner.

 

Beigefügt sind außerdem Fotos, die Herr Hirner aktuell aufgenommen hat. Auf diesen Fotos ist erkennbar, dass der Bauhof durchaus den Belangen des Naturschutzes Rechnung trägt und soweit es vertretbar ist, Bereiche mit Blumen und Kräutern stehen lässt.

 

Auf der anderen Seite ist der Bauhof gefordert, die öffentlichen Grünflächen auch in Ordnung und sauber zu halten. Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen gewünschtem Naturschutz und dem Ordnungsbedürfnis der Bevölkerung.

 

Was die Blumenwiese an der Josef-Scherer-Straße, nördlich des Badangers, betrifft, so hat hier der Imkerverein selbst versucht eine Blumenwiese für den Bienenlehrstand anzulegen, was aber misslungen ist. Darüber hinaus ist im Lechfeld, jenseits des Galgenbaches, eine Wildkräuterwiese von einem Jäger angelegt worden. Auch dieser Versuch hat nur 1 Jahr überdauert.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Auf der einen Seite ist der Wunsch verständlich, Wildbienen, Hummeln und weiteren Insekten eine Lebensgrundlage zu schaffen. Die Gemeinde kann jedoch mit ihren öffentlichen Flächen die Industrialisierung der Landwirtschaft nicht ausgleichen.

 

Bei den Mäharbeiten sind von Seiten des Bauhofleiters auch der personelle Einsatz und die Witterung jeweils in Einklang zu bringen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss belässt es bei der bisherigen Praxis durch den Bauhof mit teilweise stehengelassenen Blumenfeldern. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:2

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