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Sachverhalt:

 

 

Aufgrund einer Anfrage durch MGR Enzensberger in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses über die in Baugebieten aufgestellten Werbetafeln von Bauunternehmen (rechtliche Voraussetzungen, Zulässigkeiten) teilt der Vorsitzende mit, dass diese nach der bayerischen Bauordnung bzw. der Werbeanlagensatzung des Marktes Mering in dieser Größenordnung grundsätzlich bauantragspflichtig sind. Allerdings wird dies geduldet, da diese Werbeanlagen nur vorübergehend während der Bauphase aufgestellt sind. 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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