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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant die Errichtung (Neubau) einer Werkstatt mit Büro und Ausstellung auf seinem Anwesen in der Brunnener Str. 15 in Schmiechen. Das ursprüngliche Gebäude wurde bereits abgebrochen. Die Werkstatt dient laut Antragsteller für den Zusammenbau von (Luftkern-) Matratzen und ist mit integrierten Büro und Vertrieb geplant. Die Halle (13 x 25 Meter) wird mit einer Grundfläche von 375m2 (Nutzfläche 351 m2) errichtet. Die Gebäudehöhe soll 8,04 m betragen (Flachdach mit Dachneigung von 20 Grad). Im Erdgeschoss befindet sich die Werkstatt mit 235,64 m2 und die Ausstellungsfläche mit 45,33 m2. Die Halle ist teilweise zweigeschossig mit Lager- (58,28 m2) und Büroräumen (4 weitere Räume) geplant.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:10.07.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.09.2017

Nächste Gemeinderatssitzung:11.09.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke, zwei davon sind in Besitz des Bauherrn. Die Unterschrift des anderen Nachbarn liegt nicht vor. Zusätzlich gibt es noch zwei „Punktnachbarn“, deren Unterschriften wurden eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße“). Baurechtlich beurteilt sich das Vorhaben daher nach § 34 BauGB - Innenbereich. Danach ist eine Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt, Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schmiechen ist die Fläche als Dorfgebiet „MD“ definiert. Nach § 5 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sind hier sonstige Gewerbebetriebe zulässig. Somit sollte die Art der baulichen Nutzung kein Problem darstellen. Auch ein Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist gegeben.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) errechnet sich laut Antragsteller ein Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen, die der Antragsteller auf dem Baugrundstück auch nachweist. Unter Umständen könnte dies aus Sicht des Landratsamtes nicht ausreichend sein, eine Überprüfung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Aus Sicht der Verwaltung stellen die Stellplätze kein Problem dar, da auf dem Baugrundstück ausreichend Platz für eventuelle zusätzliche Stellplätze ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

7:0

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