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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Doppelgarage und eines Gartenhauses auf seinem Anwesen südlich von Unterbergen. Die Doppelgarage schließt an das bestehende Wohngebäude an und ist mit einer Grundfläche von 36,12 m2 (Garage) und 13,64 m2 (Nebenraum) geplant (9,00 x 6,49 Meter). Die Firsthöhe beträgt 5,20 Meter, die Garage wird mit einer Dachneigung von 30° errichtet. Das Gartenhaus soll südlich des Hauptgebäudes errichtet werden und ist mit 5,80 Meter Länge und 5,50 Meter Breite (27,54 m2) geplant.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:19.07.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.09.2017

Nächste Gemeinderatssitzung:11.09.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Für das Bauvorhaben wurden keine Nachbarn beteiligt. Es gibt zwei Nachbargrundstücke.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das betreffende Baugrundstück / Anwesen liegt außerhalb von Unterbergen und lässt sich daher nicht mehr dem im Zusammenhang bebauten Innenbereich zuordnen. Das Vorhaben beurteilt sich baurechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich). Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als sog. Landwirtschaftliches privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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