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Sachverhalt:

Nachdem der Grunderwerb für das neu geplante Gewerbegebiet westlich des P&R-Platzes St. Afra nun weitestgehend abgeschlossen werden konnte, kann nun der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden.

Der Geltungsbereich kann aus beiliegendem Lageplan ersehen werden und beinhaltet folgende Flur-Nrn.: 3099, 3100, 3101, 3102, 3103, 3104, 3105, 3106, 3107, 3108, 3109, 3110, 3111, 3113, 3114, 3115, 3116, 3117, 3118, 3119, 3120, 3181, 3182, 3183, 3184, 3185, 3186, 3187, 3188/5, 3188/6, 3188/7, 3189, 3190, 3191, 3192/5, 3192, 3193, 3194 und 3195 Gemarkung Mering. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Büro OPLA, Herr Dehm, beauftragt. Herr Dehm wird in der Sitzung den ersten Entwurf des Bebauungsplanes vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Bei dem Scooping-Termin hat der Baujurist des Landratsamtes Aichach-Friedberg Hr. Dr. Triebs geraten, sobald als möglich das Verfahren zu beginnen, wenn der avisierte Zeitpunkt der Planreife im Januar erreicht werden soll. Beabsichtigter Baubeginn ist März 2018.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Investor geht in Vorleistung und hat den Planungsauftrag erteilt. Lediglich die Planungskosten des gemeindlichen Flächenanteils sind zu erstatten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ und beauftragt die Verwaltung den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB auszulegen und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA, Herr Dehm, Augsburg beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 3*

        *Fr. Häberle, Fr. von Thienen

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