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Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf den vorangegangenen TOP Bebauungsplan Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der aktuelle Flächennutzungsplan des Marktes Mering sieht für den betroffenen Bereich bereits Gewerbeflächen vor. Lediglich in der Mitte der geplanten Gewerbefläche verläuft ein schmaler Grünstreifen der die Gewerbefläche durchtrennt. Bei einer Besprechung im Landratsamt Aichach-Friedberg bzgl. des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ konnte nicht abschließend geklärt werden, ob hier eine Flächennutzungsplanänderung im Paralellverfahren zum Bebauungsplan erforderlich ist. Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist, kann der Aufstellungsbeschluss in der nächsten MGR-Sitzung wieder aufgehoben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Markt Mering.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" zu ändern.

Mit der Änderung wird das Büro OPLA, Herr Dehm, in Augsburg beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 3*

                                                   *Fr. Häberle, Fr. von Thienen

 

 

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